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Wolf

Seit es in Sachsen wieder freilebende Wölfe gibt, bewegt diese Tierart die Gemüter der Bevölkerung. Viele Fragen werden aufgeworfen. Die Angst vor Gefährdungen durch den Wolf, der lange Zeit in der hiesigen Region als ausgestorben galt, ist allgegenwärtig. Es gibt zurzeit einen großen Informations- und Gesprächsbedarf in der einheimischen Bevölkerung, dem sich der Landkreis annehmen und stellen wird.

Der Wolf ist eine nach europäischem und deutschem Recht streng geschützte Tierart und dementsprechend zu behandeln.

  • Das heißt zum einen, dass der Wolf nur in besonderen Fällen abgeschossen werden darf.
  • Andererseits bedeutet dieser Schutzstatus auch, dass Nutztierhalter im Falle eines nachgewiesenen Wolfsrisses entschädigt werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Mit dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt, der sogenannten "Konferenz von Rio" 1992, hat sich auch die EU mit ihren Mitgliedsländern zum Erhalt der biologischen Vielfalt verpflichtet. So wurden europaweit durch die Umsetzung der „Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie“ u. a. stark gefährdete wildlebende Säugetierarten unter strengen Schutz gestellt. Danach sind die Mitgliedsländer der EU verpflichtet, für diese Arten einen guten Erhaltungszustand der jeweiligen Population (Gruppe von Individuen der gleichen Art) sicher zu stellen.

Zu diesen europaweit streng geschützten Arten gehören auch die in früheren Zeiten in Deutschland heimischen Großraubtiere Wolf, Braunbär und Luchs. Diese drei genannten Arten galten zum Ende des 19. Jahrhunderts in Deutschland als ausgestorben. Durch koordinierte Schutzmaßnahmen konnten die Restbestände dieser Tierarten zumindest stabilisiert werden. Der Wolf breitet sich nunmehr wieder in fast ganz Deutschland aus.

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