Aufgrund der stabilen Infektionslage laufen ab 1. März 2023 alle verbliebenen Testpflichten nach § 28b Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes aus. Darauf haben sich die Gesundheitsministerinnen und -minister von Bund und Länder verständigt.
Allgemeinverfügungen zu Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie für den Landkreis Zwickau
Aufhebung der Allgemeinverfügung Absonderung von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen des Landkreises Zwickau vom 13. Januar 2023 mit Wirkung 3. Februar 2023
Die Veröffentlichung der aktuellen Corona-Fallzahlen, aufgeschlüsselt auf die Städte- und Gemeinden des Landkreises, wird ab 1. Februar 2023 aufgrund der Entwicklung der Lage eingestellt.
Informationen zu den Fallzahlen im Landkreis stehen auf den Webseiten des RKI und des Freistaates Sachsen zur Verfügung.
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