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Schutzgebiete

Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz sind abgegrenzte Teile der Landschaft, bei denen die Nutzung Einschränkungen unterliegt und deren Entwicklung im Sinne des Natur- und Landschaftsschutzes erfolgen soll.

Das Bundesnaturschutzgesetz sieht verschiedene Schutzkategorien zur Erklärung von geschützten Teilen von Natur und Landschaft vor. Im Landkreis sind die nationalen Kategorien Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet und Naturdenkmal vorhanden. Zu diesen gibt es zusätzlich die Schutzgebiete des europäischen Netzes „Natura 2000“, wozu die FFH-Gebiete und die Vogelschutzgebiete zu zählen sind.

Im Landkreis Zwickau befinden sich

    5 Naturschutzgebiete (NSG), 
  20 Landschaftsschutzgebiete (LSG),
134 Flächennaturdenkmale (FND),
140 Naturdenkmale (Bäume und Steinformationen)
  14 Flora-Fauna-Habitat-(FFH)-Gebiete und
    2 Vogelschutzgebiete (SPA-Gebiete).

Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung, Veränderung oder nachhaltigen Störung des jeweiligen Schutzgebietes führen können, sind verboten. Nähere Bestimmungen zu Verboten, Erlaubnisvorbehalten, Befreiungen von bestimmten Verboten etc. sind der jeweiligen Rechtsverordnung des Schutzgebietes zu entnehmen. Alle Maßnahmen, die in und an unterschutzgestellten Gebieten bzw. Naturgebilden vorgenommen werden, müssen mit der unteren Naturschutzbehörde abgesprochen werden.

Die Schutzgebietsausweisung erfolgt analog des Verfahrens der Unterschutzstellung nach
§ 20 des Sächsischen Naturschutzgesetzes (SächsNatSchG). Ein wichtiger Teil des Verfahrens ist die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (kurz: TÖB) und die öffentliche Auslegung, bei der jedermann seine Bedenken und Anmerkungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der unteren Naturschutzbehörde vorbringen kann. Von großer Bedeutung bei der Schutzgebietsausweisung ist hierbei das Vorliegen einer fachlich begründeten Würdigung, einer flurstücksgenauen Abgrenzung des Gebietes und einer klaren Definition der Ge- und Verbote in der jeweiligen Schutzgebietsverordnung. Dies dient vor allem der Außenwirkung des Schutzgebietes und des Erreichens des jeweiligen Schutzzweckes.

Natura 2000

Fast überall auf der Erde ist Leben. Über Jahrmillionen hat sich eine Vielfalt von Arten entwickelt, deren Gene und Ökosysteme die Lebensversicherung der Natur sind. Der Erhalt dieser biologischen Vielfalt (Biodiversität) ist existentiell für das Überleben von uns Menschen notwendig. Zwar sind während der Evolution schon immer Arten ausgestorben, deren Platz im Naturgefüge durch Neue ersetzt wurde, aber gegenwärtig wird dieser Vorgang durch das Einwirken des Menschen in kaum vorstellbarem Maß verstärkt, so dass durch das Artensterben ganze Ökosysteme zusammen zu brechen drohen.

Auf der Grundlage der Fauna-Flora-Habitat- und der Vogelschutzrichtlinie wird im gesamten EU-Raum ein miteinander vernetztes Schutzgebietssystem ("Natura 2000") für europaweit gefährdete wildlebende Tier- und Pflanzenarten aufgebaut.

Mit der Ausweisung dieser FFH- und Vogelschutzgebiete in Sachsen sollen vor allem die Lebensräume der in den Anhängen beider Richtlinien aufgeführten Tier- und Pflanzenarten nachhaltig gesichert werden. So ist bei möglichen Eingriffen in diese Gebiete eine besondere Verträglichkeitsprüfung vorgeschrieben. Zulässig sind diese Eingriffe nur, wenn sie nicht zu erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen der wertbestimmenden Arten, ihrer Habitate und der Lebensraumtypen führen.

Im Landkreis Zwickau sind gegenwärtig 14 FFH-Gebiete und 2 Vogelschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von ca. 2.200 ha ausgewiesen.

  • Karte zur Darstellung der FFH- und Vogelschutzgebiete im Landkreis Zwickau
Kennzeichen eines Landschaftsschutzgebietes

Landschaftsschutzgebiete werden vor allem mit dem Ziel ausgewiesen, zu erhaltende Landschaftsräume von Bebauungen jeglicher Art freizuhalten. Der Landkreis Zwickau verfügt gegenwärtig 20 Landschaftsschutzgebiete.

Die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten (LSG) verfolgt das Ziel, naturnahe Landschaftsräume oder bestimmte Kulturlandschaften zu erhalten, die durch ihre Schönheit oder Vielgestaltigkeit an Landschaftselementen schützenswert sind. Oft spielt als Auswahlkriterium auch die Bedeutung als Erholungs- und als Ausgleichsraum zu städtisch-industriellen Ballungsgebieten eine Rolle.

Landschaftsschutzgebiete sind eine schwächere Schutzform als Naturschutzgebiete. Trotzdem bedürfen bestimmte Handlungen, die zu Veränderungen des Landschaftscharakters führen können, der Erlaubnis der Naturschutzbehörde.

Im Allgemeinen bleiben bisherige rechtlichen Nutzungen der Grundstücke erhalten. Vor allem ist die Ausübung einer ordnungsgemäßen Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zulässig, da diese in der Regel den Zielen des Naturschutzes dienen und dem Erhalt der über Jahrhunderte entstandenen Kulturlandschaften.

Eine Karte mit den 20 im Landkreis gelegenen Landschaftsschutzgebieten finden Sie hier.

Kennzeichen eines Naturschutzgebietes

Mit der Ausweisung der klassischen Schutzkategorie Naturschutzgebiet (NSG) sollen vor allem möglichst großräumig Lebensgemeinschaften oder Lebensräume seltener Tier- und Pflanzenarten aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit geschützt werden. Im Landkreis Zwickau sind gegenwärtig 5 Naturschutzgebiete ausgewiesen.

In Naturschutzgebieten sind prinzipiell alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Schutzgebietes oder seiner Bestandteile führen können. In Naturschutzgebieten besteht meist ein Wegegebot, d.h. Besucher dürfen die ausgewiesenen Wege nicht verlassen. Diese strengen Bestimmungen dienen vor allem dem Schutz der in diesen Gebieten lebenden seltenen Tier- und Pflanzenarten.

Eine Karte mit den 5 im Landkreis gelegenen Naturschutzgebieten finden Sie hier.

Kennzeichen des Flächennaturdenkmales

Im Landkreis Zwickau befinden sich insgesamt 134 Flächennaturdenkmale.

Gebiete mit einer Fläche bis zu 5 ha (Flächennaturdenkmale) können nach § 18 SächsNatSchG als Naturdenkmale festgesetzt werden, wenn deren Schutz und Erhaltung

  • aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder kulturellen Gründen
  • zur Sicherung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter Tiere und Pflanzen
  • wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder landschaftstypischen Schönheit

erforderlich ist.

Insbesondere können wertvolle Biotope sowie erdgeschichtlich bedeutsame Bildungen als Flächennaturdenkmale ausgewiesen werden.

Die Beseitigung der Naturdenkmale sowie alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung, Veränderung oder nachhaltigen Störung des Naturdenkmals oder der Umgebung führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmung in der jeweiligen Rechtsverordnung oder Einzelanordnung verboten.

Kennzeichen eines Naturdenkmales

Einzelgebilde der Natur (Naturgebilde) können nach § 28 BNatSchG und § 18 SächsNatSchG als Naturdenkmale festgesetzt werden, wenn deren Schutz und Erhaltung

  • aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder kulturellen Gründen
  • wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder landschaftstypischen Schönheit
  • zur Sicherung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter Tiere und Pflanzen

erforderlich ist.

Neben einzelnen wertvollen Bäumen, Baumgruppen oder Alleen können auch Biotope sowie erdgeschichtlich bedeutsame Bildungen, Gesteinsausbisse oder -aufschlüsse als Naturdenkmale ausgewiesen werden.

An einem Naturdenkmal dürfen keinerlei Veränderungen und Eingriffe vorgenommen werden, die das Naturgebilde schädigen können. Alle Maßnahmen am und im Umkreis des Naturdenkmals müssen mit der Naturschutzbehörde abgestimmt werden. Maßnahmen, die zum Erhalt und zur Sicherung der Naturdenkmale erforderlich sind, werden von der Naturschutzbehörde veranlasst.

Die als Naturdenkmal ausgewiesenen Bäume heben sich auf Grund ihres Alters, ihrer Wuchsform, ihrer Art oder ihres historischen Hintergrundes von den übrigen Bäumen ab.

Im Landkreis sind zur Zeit 132 Naturdenkmale:

  • 100 Einzelbäume
  • 25 Baumgruppen und Baumreihen mit insgesamt 199 Bäumen und
  • 7 Alleen mit zirka 378 Bäumen

ausgewiesen.

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