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Richtige Abfallltrennung bleibt wichtig
Damit aus Bioabfällen hochwertiger Kompost entstehen kann, muss dieser möglichst frei von Fremdstoffen sein. Enthält dieser zu viele Fremdmaterialien kann dieser Umwelt, Pflanzen und Böden schädigen.
Seit dem 1. Mai 2025 gelten deshalb strengere Grenzwerte für Fremdstoffe im Bioabfall. So soll vor allem der Kunststoffanteil durch Plastiktüten oder verpackte Lebensmittel gesenkt werden. Das gilt auch für Bioplastiktüten, die durch die Hersteller als „kompostierbar“ beworben werden. Denn diese verrotten nur unter Laborbedingungen vollständig – nicht jedoch in einer Kompostieranlage.
Um die Grenzwerte bei der Anlieferung an die Kompostwerke einzuhalten, dürfen Biotonnen maximal ein Prozent an Fremdstoffen enthalten. Bereits geringe Mengen an Plastik, Glas oder Metall verschlechtern die Qualität des Bioabfalls erheblich.
Dies bedeutet, dass mehr als bisher auf eine richtige Befüllung der Biotonne geachtet werden muss. Und das bedeutet auch im Zweifelsfall: Wer seine Biotonne falsch befüllt, dessen Tonne wird nicht geleert.
Um dies sicherzustellen, führen die beauftragten Entsorgungsunternehmen des Landkreises Zwickau vor der Leerung Sichtkontrollen der Biotonnen durch. Falsch befüllte Tonnen werden mit einem Beanstandungsaufkleber versehen. Sie sind dann bis zur nächsten Leerung auszusortieren. Sollte dies im Ausnahmefall nicht möglich sein, wird die Tonne auf Antrag als Restabfall entleert. Hierfür fallen höhere Kosten an, als wenn die Biotonne korrekt befüllt als Bioabfall entleert werden kann. Zudem geht der wertvolle Bioabfall dem natürlichen Kreislauf verloren.
Amtsleiter René Scholz betont: „Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, sich bewusst mit der richtigen Abfalltrennung auseinanderzusetzen. So können wir gemeinsam einen wertvollen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leisten.“
Korrekte Befüllung der Biotonne
Um die korrekte Befüllung zu erleichtern, wurden und werden alle Biotonnen im Landkreis Zwickau mit neuen Trennhinweisen beklebt.
Neben rohen Obst-, Gemüse- und Nussresten dürfen auch Brot und Brötchen, Eierschalen und Pflanzenabfälle in die Biotonne entsorgt werden. Zum Einpacken/Einwickeln sind Zeitungspapier und Papiertüten zulässig. Zum Binden von Flüssigkeit empfiehlt sich Kleintierstreu.
Nicht in Biotonnen gehören:
- Plastiktüten, Bioplastiktüten, Kaffeekapseln und weitere Kunststoffe,
- Katzenstreu und Exkremente,
- Asche, Zigarettenreste, Kehricht und Staubsaugerbeutel,
- Bauholz, Steine und Sand,
- Windeln und Hygieneartikel.
Bei Fragen zum richtigen Entsorgungsweg einzelner Abfälle steht Ihnen das nebenstehend verlinkte Abfall-ABC zur Verfügung.

Ansicht des Biotonnenaufklebers mit Hinweisen zur korrekten Abfalltrennung