Allgemeine Informationen
Bei Abgabe von nicht vorverpackten Lebensmitteln durch Restaurants, Kantinen, Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung (Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser), Cateringunternehmen, auch Fahrzeuge, fest installierte oder mobile Stände sowie durch Bäckereien und Konditoreien, Fleischereien, Fischläden, Imbissbetriebe etc.
Kosten und Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
- Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher üer Lebensmittel (LMIV)
- Vorläufige Lebensmittel-Informations-Ergäzungsverordnung (VorlLMIEV)