Allgemeine Informationen
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt sind und denen die Aufbringung der Mittel aus Einkommen und Vermögen nicht zuzumuten ist, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen der Eingliederungshilfe. Das können beispielsweise sein:
Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt sind und denen die Aufbringung der Mittel aus Einkommen und Vermögen nicht zuzumuten ist, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen der Eingliederungshilfe. Das können beispielsweise sein:
- Leistungen der Frühförderung für behinderte Kinder
- Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung
- Übernahme der Kosten von Wohnheimen für behinderte Menschen
- Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben.
Anträge und Formulare
- Eingliederungshilfe - A 5 Hauslastenermittlung
- Eingliederungshilfe - Erwachsene nach SGB IX (Antrag)
- Eingliederungshilfe - Erwachsene nach SGB IX (Anlagen)
- Eingliederungshilfe - Anlage Fahrzeug
- Eingliederungshilfe - Anlage Selbstständige
- Eingliederungshilfe - Anlage Vermögen
- Eingliederungshilfe - Ärztliche Stellungnahme Erwachsene
Ansprechpartner
Stellenbezeichnung: | MA Bürodienst |
Aufgabenbeschreibung: | Mitarbeiterin Bürodienst |
Telefon: | 0375 4402-22220 |
E-Mail: | SozA-Behindertenhilfe@landkreis-zwickau.de |
Öffnungszeiten | |
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