Wolf
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Schadensausgleich bei Schäden an Nutztieren die durch den Wolf verursacht wurden

Schäden an Nutztieren, bei denen ein Wolf als Verursacher festgestellt oder nicht ausgeschlossen werden kann, werden entsprechend der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zum Ausgleich von durch Wolf, Luchs oder Bär verursachte Schäden finanziell ausgeglichen. Im Freistaat Sachsen ist die Einrichtung eines definierten Schutzstandards (Mindestschutz) die Voraussetzung für den finanziellen Ausgleich bei eventuell auftretenden Nutztierschäden durch den Wolf. Es sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die immer noch vereinzelt anzutreffende Anbindehaltung von Weidetieren, z. B. mit Ketten, nicht der guten fachlichen Praxis entspricht und damit bei Schäden auch kein Ausgleich erfolgen kann.
Voraussetzungen:
Der Tierhalter sollte den Schaden innerhalb von 24 Stunden an die Fachstelle Wolf des Sächsischen Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie melden, um zeitnah einen Begutachtungstermin zu vereinbaren.
Die Haltung der Nutztiere muss den Anforderungen zum Mindestschutz entsprochen haben.
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