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trocken gefallener Bachlauf

04. Juli 2025 Landkreis Zwickau

Zum Schutz des Wasserhaushaltes und des ökologischen Zustandes unserer Gewässer wird in der aktuellen Niedrigwassersituation die Wasserentnahme über Pumpvorrichtung aus Bächen, Flüssen und Seen beschränkt.

Seit Beginn des Abflussjahres 2025 am 1. November 2024, mit einer Unterbrechung im Januar 2025, besteht sachsenweit ein ausgeprägtes Defizit im Wasserdargebot. Die bisher in diesem Jahr gefallenen Niederschlagsmengen liegen erneut weit unter dem Durchschnitt und sind aktuell mit denen im Juli der extremen Trockenjahre 2018, 2019 und 2020 vergleichbar.

Aktuell haben sich durch das Ausbleiben anhaltender Niederschläge und die extremen hohen Lufttemperaturen in den oberirdischen Gewässern des Landkreises Zwickau sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Die Pegelstände der Zwickauer Mulde fallen in Richtung der langjährig beobachteten mittleren Niedrigwasserabflüsse, der Pegel Neukirchen 1 an der Pleiße sowie der Pegel des Rödelbachs haben diesen fast erreicht. Die Pegelstände von Lungwitzbach und Mülsenbach befinden sich bereits im Bereich des mittleren Niedrigwassers. Darüber hinaus sind bereits mehrere kleine Gewässer vollständig ausgetrocknet.

Im weiteren Verlauf über die Landkreisgrenze hinaus befinden sich alle Pegel der Zwickauer Mulde und Vereinigten Mulde im Bereich des mittleren Niedrigwassers.

Eine anhaltende Verbesserung dieser Situation ist auch unter Berücksichtigung von kurzzeitigen Niederschlägen (Gewitter oder Starkniederschläge) derzeit nicht absehbar. Die aktuelle Niedrigwassersituation droht sich damit weiter zu verstärken und auch mittelfristig ist mit keiner wesentlichen Änderung der Situation zu rechnen.

Die aktuelle hydrologische Situation kann im Internet beim Landeshochwasserzentrum abgerufen werden.

Wasserentnahmen aus den oberirdischen Gewässern durch Privatpersonen verschärfen diese Situation dramatisch. Trotz Trockenheit und erkennbarem Wassermangel wird vielerorts mit Pumpen Wasser aus den Bächen, Flüssen oder Teichen zur Bewässerung von Gärten und Rasenflächen entnommen.

Um in der witterungsbedingten Niedrigwassersituation den Wasserhaushalt und den ökologischen Zustand unserer Gewässer zu schützen und ein Trockenfallen von Gewässerabschnitten oder ganzer Gewässer zu verhindern, hat sich das Landratsamt Zwickau entschieden, den Eigentümer- und Anliegergebrauch zu beschränken und die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen) mittels Pumpvorrichtung bis einschließlich 31. Oktober 2025 zu untersagen.

Die entsprechende Allgemeinverfügung tritt nach Veröffentlichung am 4. Juli 2023 im elektronischen Amtsblatt des Landkreises Zwickau am 5. Juli 2025 in Kraft.

Für Fragen zum geltenden Wasserrecht steht die untere Wasserbehörde des Umweltamtes telefonisch unter 0375 4402-26210 oder per E-Mail an umwelt@landkreis-zwickau.de zur Verfügung.

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