Der Wolf ist eine nach europäischem und deutschem Recht streng geschützte Tierart und dementsprechend zu behandeln.
- Das heißt zum einen, dass der Wolf nur in besonderen Fällen abgeschossen werden darf.
- Andererseits bedeutet dieser Schutzstatus auch, dass Nutztierhalter im Falle eines nachgewiesenen Wolfsrisses entschädigt werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Geschützte Arten
Mit dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt, der sogenannten "Konferenz von Rio" 1992, hat sich auch die EU mit ihren Mitgliedsländern zum Erhalt der biologischen Vielfalt verpflichtet. So wurden europaweit durch die Umsetzung der „Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie“ u. a. stark gefährdete wildlebende Säugetierarten unter strengen Schutz gestellt. Danach sind die Mitgliedsländer der EU verpflichtet, für diese Arten einen guten Erhaltungszustand der jeweiligen Population (Gruppe von Individuen der gleichen Art) sicher zu stellen.
Zu diesen europaweit streng geschützten Arten gehören auch die in früheren Zeiten in Deutschland heimischen Großraubtiere Wolf, Braunbär und Luchs. Diese drei genannten Arten galten zum Ende des 19. Jahrhunderts in Deutschland als ausgestorben. Durch koordinierte Schutzmaßnahmen konnten die Restbestände dieser Tierarten zumindest stabilisiert werden. Der Wolf breitet sich nunmehr wieder in fast ganz Deutschland aus.
Wiederbesiedlung durch den Wolf
Nachdem der Wolf, bis auf wenige Zuwanderer aus dem osteuropäischen Raum, etwa seit 150 Jahren als ausgestorben galt, siedelte er sich Ende des 20. Jahrhunderts wieder im Ostsächsischen Raum an.
Europäische Grauwölfe, wie sie richtigerweise heißen, wanderten aus den westpolnischen Vorkommensgebieten ein und konnten ehemalige Einstandsgebiete in der Lausitz wieder besiedeln und erfolgreich Welpen groß ziehen. Im Jahr 2000 wurden erstmals wieder freilebende Wölfe in Sachsen geboren.
Die in Sachsen lebenden Wölfe wurden nicht vom Menschen angesiedelt, wie bisweilen behauptet wird.
Wolfsfamilien
Foto Sebastian Körner
Wolfsfamilien
Gegenwärtig leben 18 Wolfsfamilien und 4 Paare in Sachsen. Es wird bewusst von Familien gesprochen, da der Begriff Wolfsrudel eigentlich falsch ist. Im Gegensatz zu den landläufigen Vorstellungen vom Leben der Wolfsrudel sind Wölfe weder besonders kämpferisch, noch gibt es einen Leitwolf. Das Wolfsrudel ist nichts anderes als eine Familie, die nach festen Regeln zusammenlebt. Die Vorstellung vom Wolf als Einzelgänger entspricht ebenfalls nicht der Wirklichkeit.
Das Bestreben der erwachsenen Wölfe ist immer die Familiengründung. Zur Partnersuche unternehmen Wölfe teils große Wanderungen, so dass durchaus auch Einzeltiere im westsächsischen Raum auftauchen können. Hat sich ein Paar gefunden, besetzt es gemeinsam ein Revier, das gegenüber fremden Wölfen streng abgegrenzt und verteidigt wird. Die Reviergrößen liegen dabei in Sachsen bei etwa 250 Quadratkilometern.
Jedes Frühjahr bekommt ein Wolfspaar vier bis sieben Junge, die nach etwa zwei Jahren erwachsen sind und die Familie zur Gründung neuer Reviere verlassen. Durch dieses Verhalten ist gewährleistet, dass die Wolfsdichte in einem bestimmten Raum genau der Beutetierdichte angepasst ist, ohne dass die Populationen der Beutetiere ernsthaft Schaden nehmen.
Beutetiere des Wolfes
Beute
Was frisst denn eigentlich der Wolf? Also mit Sicherheit nicht die Großmutter, wie im Märchen Rotkäppchen der Gebrüder Grimm.
Menschen gehören nicht zum Beutespektrum dieser Tierart. Menschen bedeuten für den Wolf instinktiv Gefahr. Freilebende Wölfe sind in aller Regel für den Menschen nicht gefährlich.
Wölfe sind in Mitteleuropa in erster Linie an die Jagd auf Schalenwild (Huftiere), wie Rehe, Rothirsche und Wildschweine angepasst, verschmähen aber auch nicht Wildkaninchen, Mäuse oder gar Aas.
In ihrem Nahrungsverhalten sind Wölfe sehr flexibel. Sie können natürlich nicht zwischen wilden Huftieren und Nutztieren unterscheiden. Ungeschützte Schafe oder Ziegen sind deshalb für den Wolf eine leichtere Beute als z. B. ein Rothirsch. So können Nutztierverluste in Wolfsgebieten, vor allem in den Gebieten, wo der Wolf neu einwandert, nicht ausgeschlossen werden.
Vorurteile über Wölfe
Vorurteil
Über kaum ein Tier gibt es so viele Vorurteile wie über den Wolf. Selbst heute noch wird er von vielen Menschen als verschlagenes, blutrünstiges Raubtier gesehen, das nur darauf lauert, dem Menschen Schaden zuzufügen. Das Wolfsrudel gilt als Sinnbild einer Gruppe, in welcher der Stärkste bestimmt und permanent Kämpfe um die Führungsposition ausgetragen werden.
Dieses "Image" führte dazu, dass der Wolf über Jahrhunderte weltweit bekämpft und in vielen Ländern ausgerottet wurde, so dass sein Bestand zum Ende des vergangenen Jahrhunderts weltweit als stark gefährdet eingestuft werden musste.
Wolf und Mensch
Wolf und Mensch
Nachdem die Wölfe etwa zwei Jahrhunderte lang nicht Bestandteil der gewohnten Lebensumstände waren, wird ihre Rückkehr verschiedentlich von den Menschen vor Ort als Störung der ländlichen Lebensweise und als landeskulturelle Beeinträchtigung wahrgenommen.
Langjährige Erfahrungen aus der Lausitz, in der es seit über zehn Jahren Wolfsrudel gibt, und aus anderen europäischen Wolfsgebieten zeigen, dass auch in von Menschen dicht besiedelten Kulturlandschaften Wölfe leben können, ohne eine Gefahr für Leib und Leben darzustellen.
In einer Kulturlandschaft lebende Wölfe reagieren auf den Anblick von Menschen zwar vorsichtig, aber nicht extrem scheu. Bei einer Begegnung erfolgt oft keine panische Flucht, sondern der Wolf zieht sich meist gelassen und bedacht zurück. Die ausgeprägte Vorsicht und das Misstrauen gegenüber potenziellen Feinden und Gefahren ist eine bewährte Überlebensstrategie des Wolfes. Zu direkten Begegnungen zwischen Mensch und Wolf kommt es daher selten. Meist bemerken Wölfe den Menschen frühzeitig und gehen ihm aus dem Weg.
In ihrer Raumnutzung passen sie sich normalerweise an die Aktivität des Menschen an, indem sie die Bereiche ihres Streifgebietes, in denen tagsüber viele Menschen anzutreffen sind, nur in der Nacht frequentieren. Im Schutze der Dunkelheit laufen sie auch unmittelbar an bewohnten Häusern vorbei, so wie man es auch von Rehen und Füchsen kennt.
Berichte über Angriffe aus früheren Jahrhunderten, lassen sich zum größten Teil auf tollwütige Wölfe zurückführen. Deutschland ist in Folge der Ausbringung von Impfködern seit 2008 und Sachsen bereits seit 2004 tollwutfrei.
Vereinfacht kann das störende Element wohl so beschrieben werden, dass die Menschen dort, wo Wölfe vorkommen, ihre Gewohnheiten teilweise ändern müssen: Jäger fürchten um die Früchte ihrer historischen Hegeleistungen und müssen ihre Jagdmethoden anpassen, Tierhalter müssen sich intensiver um ihre Tiere kümmern, andere ängstigen sich vor den Wölfen.
Diesen kritischen Positionen steht eine andere diametral entgegen. Sie sieht in der Rückkehr des Wolfes einen Gewinn für das Ökosystem, da sie beispielsweise entscheidend zur Fitness ihrer Beutetierpopulationen beitragen können, indem sie bevorzugt schwächere, junge, überalterte oder kranke Individuen erbeuten. Des Weiteren wird Wölfen auch zugetraut, eine bessere räumliche Verteilung, sogar eine für Wald und Feld positive Verringerung hoher Schalenwildbestände herbeiführen zu können.
Wolfsmanagementplan im Freistaat Sachsen
Wolfsmanagementplan im Freistaat Sachsen
Der Freistaat Sachsen hatte sich zur Erarbeitung eines Wolfsmanagementplanes entschlossen, mit dessen Hilfe ein möglichst konfliktfreies Nebeneinander von Menschen und Wölfen erreicht werden soll.
Die Erarbeitung dieses Plans erfolgte unter Einbeziehung einschlägiger Interessensgruppen. Ziel dieses Plans ist es, einen Beitrag für eine Wolfspopulation zu erbringen, welche nationale und internationale Erhaltungskriterien erfüllt und andererseits die Interessen der Bevölkerung in den von Wölfen besiedelten Gebieten berücksichtigt.
Mit der Sächsischen Wolfsmanagementverordnung (SächsWolfMVO) vom 15.05.2019 erfolgte eine Neuordnung der Zuständigkeiten zur Umsetzung des Wolfsmanagementplanes. Ein Großteil des Sächsischen Wolfsmanagements wurde durch die Fachstelle Wolf übernommen.
Fachstelle Wolf - Rissbegutachtung in Sachsen
Mit Wirkung vom 1. August 2019 übernimmt die Fachstelle Wolf des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) die Rissbegutachtung in Sachsen. Bisher oblag diese Aufgabe den Landratsämtern und Kreisfreien Städten.
Über eine 24-Stunden-Rufbereitschaft (Telefon-Hotline 0800 555 0 666) ist gewährleistet, dass Meldungen zu
- mutmaßlichen Rissen an Nutztieren sowie
- toten, verletzten und auffälligen Wölfen
rund um die Uhr von einer zentralen Stelle für ganz Sachsen entgegengenommen werden können.
Wenn ein Tierhalter seine Nutztiere bei der täglichen Kontrolle tot oder verletzt vorfindet und ein Wolf als Verursacher vermutet wird, sollte er das innerhalb von 24 Stunden melden, damit der Schaden schnell durch einen Rissgutachter aufgenommen werden kann.
Das ist die Voraussetzung dafür, dass Tierhalter eine Entschädigung erhalten können. Gerissene Tiere werden durch den Freistaat Sachsen zu hundert Prozent entschädigt, sofern der Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden konnte und durch den Tierhalter alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden sind. Das sind für Schafe und Ziegen ein mindestens 90 Zentimeter hoher Elektrozaun oder ein mindestens 100 cm hoher Festzaun mit einem festen Bodenabschluss.
Mit Inkrafttreten der Sächsischen Wolfsmanagementverordnung (SächsWolfMVO) wurde das Wolfsmanagement in Sachsen neu strukturiert. Zum 1. Juni 2019 hat die Fachstelle Wolf am LfULG ihre Arbeit mit sechs Angestellten aufgenommen. Sie bündelt und koordiniert alle Aufgaben des Managementplans, des Monitorings, der Beratung der Nutztierhalter und der Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Wolf in Sachsen. Mit Wirkung vom 1. August obliegt ihr auch die Rissbegutachtung.
Kontakt Fachstelle Wolf
- Allgemeine Auskunft und Beratung Telefon 035242 6318201
- Presseanfragen Telefon 0173 6693596
- E-Mail Fachstelle Wolf
- Meldungen von Rissen und auffälligen, verletzten oder toten Wölfen HOTLINE 0800 555 0 666
Informationen Herdenschutz und Rissbegutachtung in Sachsen
Ansprechpartner für Herdenschutzmaßnahmen
Ansprechpartner für Tierhalter bei Fragen zu Herdenschutzmaßnahmen
oder zur Förderung von Herdenschutzmaßnahmen ist der- Herdenschutzbeauftragte Ulrich Klausnitzer
- Telefon: 0151 5055 1465
- Email: herdenschutz@klausnitzer.org
Die Beratung ist kostenfrei und kann auch vor Ort stattfinden.
Informationen Herdenschutz und Rissbegutachtung in Sachsen
HOTLINE Fachstelle Wolf
Kostenlose 24h - HOTLINE
Telefon 0800 555 0 666
- Meldung von Rissen sowie auffälligen Situationen, verletzten oder toten Wölfen
- Fachstelle Wolf beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie des Freistaates Sachsen