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Auf dem Bild ein Kreis mit einem Kreuz und dem Text 2024 Landtagswahl

Landkreis Zwickau

Am 1. September 2024 findet die Wahl zum 8. Sächsischen Landtag statt. Am 5. Juli 2024 haben der Landeswahlausschuss die Landeslisten von 19 Parteien sowie der Kreiswahlauschuss die 48 Kreiswahlvorschläge zugelassen.

Die Landtagswahl in Sachsen ist ein zentraler Bestandteil der politischen Mitbestimmung im Freistaat und findet in der Regel alle fünf Jahre statt. Am Wahltag gehen wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger in ihr Wahllokal oder nutzen die Möglichkeit der Briefwahl, um ihre Stimmen abzugeben.

Die Wahl wird nach den Prinzipien einer personalisierten Verhältniswahl durchgeführt, was bedeutet, dass die Wähler sowohl für Einzelkandidaten als auch für Parteien, sogenannte Landeslisten, stimmen können. Die Gesamtanzahl der Sitze im Landtag von Sachsen beträgt 120, wobei die Hälfte der Sitze über die Direktmandate der Erststimme und die andere Hälfte über die Landeslisten der Parteien vergeben wird. Dabei wird das Ergebnis der Zweitstimme verwendet, um das Verhältnis der Parteien im Landtag zu bestimmen, was eine proportionale Repräsentation gewährleistet. Diese Kombination aus Mehrheits- und Verhältniswahl soll eine ausgewogene und faire Vertretung der Bevölkerung im Landtag sicherstellen. Insgesamt gibt es 60 Wahlkreise in Sachsen.

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Sachsen haben. Jede wahlberechtigte Person hat zwei Stimmen: eine Erststimme und eine Zweitstimme.

Mit der ERSTSTIMME wählt man einen Direktkandidaten aus dem eigenen Wahlkreis, der direkt in den Landtag einziehen kann, wenn er die meisten Erststimmen im Wahlkreis erhält.

Der Kreiswahlausschuss des Landkreises Zwickau hat am 5. Juli 2024 in öffentlicher Sitzung 48 Kreiswahlvorschläge für die Landtagswahl am 1. September 2024 in den Wahlkreisen 4 bis 8 (Zwickau 1 bis 5) zugelassen. Es wurden keine eingereichten Wahlvorschläge zurückgewiesen. 13 der Wahlvorschläge benötigten jeweils mindestens 100 Unterstützungsunterschriften, die alle erbracht wurden.

Die ZWEITSTIMME ist für die Landesliste einer Partei bestimmt und entscheidet über die proportionale Sitzverteilung im Landtag.

Der Landeswahlausschuss hat am 5. Juli 2024 in öffentlicher Sitzung die Landeslisten von 19 Parteien für die Landtagswahl am 1. September 2024 zugelassen.

 

 

Wahlgebiet ist das Gebiet des Freistaates Sachsen. Die Wahl wird in Wahlkreisen durchgeführt. Jeder Wahlkreis wird für die Stimmabgabe in Wahlbezirke eingeteilt. Der Landkreis Zwickau wurde in 5 Wahlkreise mit folgenden Abgrenzungen eingeteilt:

Kreiswahlleiter

Andreas Ullmann
Landratsamt Zwickau
Amt für Kommunalaufsicht
Robert-Müller-Straße 4 - 8
08056 Zwickau

Telefon: 0375 4402-21074
E-Mail: kreiswahlleiter@landkreis-zwickau.de

Stellvertretende Kreiswahlleiterin
Anika Leistner
Landratsamt Zwickau
Amt für Kommunalaufsicht
Robert-Müller-Straße 4 - 8
08056 Zwickau

Telefon: 0375 4402-21070
E-Mail: kreiswahlleiter@landkreis-zwickau.de

Gesetz über die Wahlen zum Sächsischen Landtag (Sächsisches Wahlgesetz –
SächsWahlG) vom 11. August 2023 (SächsGVBl. S 598)
Sächsisches Wahlgesetz – SächsWahlG

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Durchführung der 
Wahlen zum Sächsischen Landtag (Landeswahlordnung – LWO) vom 20. April 2023 
(SächsGVBl. S. 129)
Landeswahlordnung – LW

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