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Sachsenlandhalle Glauchau

15. September 2023 Glauchau

Vorhandene Unterbringungskapazitäten im Landkreis Zwickau reichen nach derzeitiger Einschätzung aus.

Der aktuelle Stand der Unterbringung von Asylbewerbern, Flüchtlingen und sonstigen Ausländern im Landkreis Zwickau ist in der Informationsvorlage 650/2023 für die Kreistagssitzung am 20. September 2023 zusammengefasst und im Bürgerinfoportal abrufbar.

Die Unterbringungssituation hat sich seit dem Frühjahr geringfügig entspannt. Die vorhandenen Unterbringungskapazitäten im Landkreis Zwickau reichen nach derzeitiger Einschätzung aus, um für die erwartete Verteilung von Asylbewerbern und Einreise von Flüchtlingen die Unterbringung bis Ende 2023 sicherzustellen.  

Steigt die Anzahl der im Landkreis Zwickau ankommenden Geflüchteten über das ohnehin sehr herausfordernde Prognoseszenario hinaus an, kann auch mittelfristig die Schaffung von Notunterkünften wieder erforderlich werden.

Gemäß der Konzipierung von Unterbringungskapazitäten nach dem Planungsraumprinzip zeichnet sich bei fortgesetzter Entwicklung der Aufnahmen von Asylbewerbern und Flüchtlingen vorrangig die Suche nach neuen Unterbringungskapazitäten in den Planungsräumen III und IV ab.

Da keine Kommune des Landkreises diesem auf eine Abfrage hin eine geeignete Unterbringungsmöglichkeit benennen konnte, mussten sowohl eigene als auch private Immobilien in den Blick genommen werden. Deshalb hat der Landkreis Zwickau eine Nutzungsänderung der Sachsenlandhalle als Notunterkunft für maximal 168 Unterbringungsplätze bei der zuständigen unteren Bauaufsicht beantragt. Weitere private Immobilien wurden und werden dahingehend geprüft. 

Gerüchte zu einem geplanten Containerstandort oder einer Erstaufnahmeeinrichtung an der Sachsenlandhalle weist der Landkreis Zwickau deutlich zurück. 

Abschließend ist festzuhalten, dass der Landkreis eine Umnutzung der Sachsenlandhalle vermeiden möchte und sich lediglich auf den hoffentlich nie eintretenden Ernstfall vorbereitet. 

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