Fallen vorübergehend so viele Restabfälle an, dass dafür die Restabfalltonne nicht aussreicht, können Sie für diese Abfälle die zugelassenen Restabfallsäcke in den entsprechenden Verkaufsstellen erwerben und nutzen.
Bei der nächsten Entleerung stellen Sie die Restabfallsäcke neben die Graue Tonne. Andere Säcke werden von den Entsorgungsfahrzeugen nicht mitgenommen.
Die Restabfallsäcke
- haben ein Fassungsvermögen von 70 Litern und
- kosten 3,50 EUR je Stück (volumenbezogene Restabfallgebühr).
Die Verkaufsstellen sind unter den jeweiligen Städten oder Gemeinden aufgeführt.
Weiterführende Informationen zur Restabfallentsorgung:
Hinweis:
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.