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Im Bild links Frau Beres, 1. Stellvertreterin des Oberbürgermeisters der Großen Kreisstadt Crimmitschau, beim Unterzeichnen der Übergabeurkunde, rechts im Bild Frau Leberecht und im Hintergrund Herr Stangl vom Amt für Ländliche Entwicklung und Vermessung

21. September 2020

Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens "S 289 Verlegung Neukirchen" - Ausbau ländlicher Wege, Bauabschnitt Jahresinvestitionsprogramm 2020, stehen die Maßnahmen Spaniertalweg, Neukirchen, und Wiesenweg, Langenreinsdorf, vor der Fertigstellung.

Die beiden Wege bilden den ersten Bauabschnitt der schrittweisen Ertüchtigung des ländlichen Wegenetzes rund um die neu entstandene Staatsstraße S 289.

Am 16. September 2020 erfolgte durch die obere Flurbereinigungsbehörde des Landkreises Zwickau die Bauabnahme.

 

Dieser Termin wurde gleichzeitig zum Anlass genommen, die fertigen Wege öffentlich an die jeweiligen Gebietskörperschaften, die Große Kreisstadt Crimmitschau, vertreten durch Frau Beres, 1. Stellvertreterin des Oberbürgermeisters, und die Gemeinde Neukirchen, vertreten durch Frau Hildebrandt, Bauamtsleiterin, zu übergeben. Durch beide erfolgte die Unterzeichnung der jeweiligen Übertragungsurkunde.

 

Mit dem Wegebau wird gemeinsam mit den bodenordnerischen Maßnahmen die Zerschneidungswirkung für den ländlichen Grundbesitz gemildert. Die Anfangsinvestitionen belaufen sich auf über 200 TEUR und werden als Maßnahme des Flurbereinigungsverfahrens in Höhe von 82 Prozent mit Fördermitteln von Bund und Freistaat unterstützt. Den Eigenleistungsanteil übernimmt das Landesamt für Straßenbau und Verkehr.

 

Informationen zum Verfahren

 

Das Flurbereinigungsverfahren dient der Landbeschaffung für die Verlegung der Staatsstraße S 289 Abschnitt Neukirchen, einem Vorhaben des Freistaates Sachsen, vertreten durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Plauen (LASuV).
Vorhabensdaten der S289 Abschnitt Neukirchen: Länge 5,06 km mit 5 Talbrückenbauwerken


Gesetzliche Grundlage für das Flurbereinigungsverfahren sind §§ 87 ff Flurbereinigungsgesetz (FlurbG). Konkret werden mit Hilfe des Flurbereinigungsverfahrens die ganz oder teilweisen Enteignungen von den in der Trasse der S 289 befindlichen Grundstücken vermieden und der Landverlust auf ein großes Flurbereinigungsgebiet verteilt, so dass der einzelne Besitzstand durch einen gesetzlichen Landabzug mit maximal 5 Prozent Flächenverlust belastet wird. Da dem LASuV als Vorhabensträger im gesamten Verfahrensgebiet auch wesentlich mehr Optionen für einen freiwilligen Landerwerb geboten sind, kann vorliegend auch dieser Landabzug vermieden werden. Das heißt also, im Bereich der Flurbereinigung S 289 Verlegung Neukirchen muss kein Eigentümer unfreiwillig Land hergeben.


Zusätzlich werden die Grundstücke um die Trasse der S 289 neu geordnet, zersplitterter Besitz zusammengelegt und eine Zuwegung zu allen neuen Grundstücken, auch durch den Neu- oder Ausbau des ländlichen Wegenetzes, gesichert. Die neuen Wege sind von hohem betriebswirtschaftlichem Nutzen für die Bewirtschafter. Nicht zuletzt sind die Aufwertung des Landschaftsbildes sowie Maßnahmen für den Naturschutz, Bestandteile des Verfahrens.

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