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Schildkröte

27. Mai 2025 Werdau

Nicht nur Menschen benötigen einen Ausweis, sondern auch einige Tiere.

Die verschiedensten Tiere, ob Papagei, Gecko oder Landschildkröte benötigen Dokumente, die eine legale Herkunft nachweisen. Für einige, wie Vierzehenschildkröten oder Gelbbrust-Aras reichen sogenannte Herkunftsnachweise aus. Andere wie beispielsweise Graupapageien oder Griechische Landschildkröten benötigen EU-Bescheinigungen. Diese Bescheinigungen sind wie ein Ausweis für das Tier. Sie gehören zum Tier und müssen gültig sein, denn ohne gültige Bescheinigungen können diese Tiere nicht rechtmäßig gehalten werden.

Die Haltung solcher Tiere muss der unteren Naturschutzbehörde gemeldet werden. Sie prüft anhand dieser Dokumente, ob die Tiere aus einer legalen Zucht stammen oder ob es sich um einen illegalen "Wildfang" handelt.

Die Halter dieser Tiere sind selbst dafür verantwortlich, ihre Tiere der unteren Naturschutzbehörde zu melden und müssen darauf achten, dass die Bescheinigungen gültig sind. Bei einem Graupapagei ist auf der EU-Bescheinigung regelmäßig die Ringnummer des Papageis eingetragen. Sollte der Papagei diesen Ring verlieren, verliert auch die Bescheinigung ihre Gültigkeit. Bei einer Griechischen Landschildkröte verliert die EU-Bescheinigung ihre Gültigkeit, wenn die Fotodokumentation nicht fortgeführt wird oder diese von der EU-Bescheinigung abgetrennt wird.


Tiere, die keine gültigen "Papiere" haben, müssen durch die untere Naturschutzbehörde beschlagnahmt werden. Einige solcher Tiere werden dann im Tierheim untergebracht bis ein geeigneter Halter gefunden wird, denn die Tiere benötigen neben ihrem "Ausweis" auch eine artgerechte Unterbringung, wie beispielsweise ein großes strukturiertes Außengehege für eine Landschildkröte.
Derzeit sucht die untere Naturschutzbehörde unter anderem für sechs Landschildkröten ein neues Zuhause. Die Schildkröten sind entweder Fundtiere, die natürlich keine "Papiere" bei sich hatten, oder Tiere, die nicht nur keine gültigen "Papiere" hatten, sondern auch noch schlecht gehalten wurden.


Wenn Sie einem solchen Tier ein neues Zuhause geben möchten oder Fragen zu Herkunftsnachweisen und der Meldepflicht haben, wenden Sie sich bitte an die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Zwickau unter landforstnatur@landkreis-zwickau.de oder unter 0375 4402-26317.

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