Mit der Veröffentlichung des kreisweiten Markterkundungsverfahrens (MEV) beginnt offiziell das erste geförderte Breitbandprojekt unter der Leitung des Landkreises Zwickau.
28 der 33 kreisangehörigen Gemeinden haben sich an dem kreisweiten MEV beteiligt. Mit dem MEV werden im Projektgebiet die förderfähigen Adressen definiert. Das sind die Adressen, bei denen weniger als 30 Mbit/s im Download zur Verfügung stehen. Auf der Grundlage des MEV kann dann der Förderantrag gestellt werden.
Nach der Überarbeitung der Förderrichtlinie vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Ende 2018 liegt der Fokus besonders auf Schulen, Krankenhäusern und Gewerbegebieten. Dort werden für den geförderten Ausbau andere Bemessungsgrundlagen verwendet - die 30 MBit/s Versorgung z. B. bei Schulen je Klasse oder bei Krankenhäusern je Station. Somit steht in Summe diesen Einrichtungen eine höhere Datenübertragungsrate zur Verfügung.
Nach der Landkreiskonferenz „Breitband“ im November 2018 und den folgenden Abstimmungsrunden mit den Kommunen ist somit der nächste Meilenstein für die Umsetzung des geförderten Breitbandausbaus im Landkreis Zwickau gelegt.