1. Hauptnavigation
  2. Navigation der aktiven Seite
  3. Inhalt der Seite
Schwerbehindertenrecht

Zum 1. Januar 2016 wurde die Eigenbeteiligung für den Erwerb des Beiblattes mit Wertmarke zum Schwerbehindertenausweis angepasst.

Für schwerbehinderte Menschen, welche Anspruch auf den Erwerb einer solchen Wertmarke zur Inanspruchnahme der unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr haben, erhöht sich die Eigenbeteiligung für eine Ganzjahreswertmarke auf 80 EUR (bisher 72 EUR) und für eine Halbjahreswertmarke auf 40 EUR (bisher 36 EUR).

Wertmarken, welche bereits ausgegeben wurden, bleiben für den vollen Gültigkeitszeitraum gültig. Nacherhebungen erfolgen nicht.

Für den Übergang wurden bei bereits vor dem 1. Januar 2016 mit den bisherigen Beträgen verschickten Zahlungsaufforderungen Einzahlungen in dieser Höhe akzeptiert. Ansonsten werden Wertmarken nur noch bei Zahlung der neuen Beträge ausgegeben.

zum Seitenanfang springen