Um in der aktuellen witterungsbedingten Niedrigwassersituation den Wasserhaushalt und den ökologischen Zustand unserer Gewässer zu schützen und ein Trockenfallen von Gewässerabschnitten oder ganzer Gewässer zu verhindern, hat sich das Landratsamt Zwickau entschieden, den Eigentümer- und Anliegergebrauch zu beschränken und die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern mittels Pumpvorrichtung bis einschließlich 31. Oktober 2022 zu untersagen.
Eine entsprechende Allgemeinverfügung tritt am 25. Juni 2022 in Kraft.
Aus aktuellem Anlass informiert die untere Wasserbehörde des Umweltamtes des Landkreises Zwickau:
Durch die außergewöhnlich trockenen Abflussjahre 2018, 2019 sowie 2020 und den wiederholt schneearmen Winter 2021/2022 besteht sachsenweit weiterhin ein ausgeprägtes Defizit im Wasserdargebot. Selbst nach den einzelnen Niederschlagsereignissen in den letzten Wochen und einem kurzzeitigen Ansteigen der Abflüsse in den Gewässern liegen die Durchflüsse der meisten Pegel im Mai 2022 gemäß den hydrologischen Berichten des Landesamtes für Umwelt und Geologie ca. 30 bis 40 Prozent unter den langjährigen Mittelwasserdurchflüssen (arithmetisches Mittel aller Durchflüsse pro Jahr). Gegenwärtig tendieren die Abflüsse bereits dazu, unter die langjährig beobachteten mittleren Niedrigwasserabflüsse zu fallen.
Die Wasserentnahmen aus den Bächen durch Privatpersonen verschärfen diese Situation dramatisch. Trotz Trockenheit und erkennbarem Wassermangel werden vielerorts Wasserentnahmen aus den Gewässern mittels Pumpen zur Bewässerung von Gärten und Rasenflächen beobachtet.
Für Fragen zum geltenden Wasserrecht steht die untere Wasserbehörde des Umweltamtes telefonisch unter 0375 4402-26210 oder per E-Mail an umwelt@landkreis-zwickau.de zur Verfügung.