Struktur für eine integrierte Versorgung
Der neue Verbund vereint zunächst die Pleißental-Klinik Werdau, das Rudolf Virchow Klinikum Glauchau sowie die Heimbetriebsgesellschaft Kirchberg. Er verbindet stationäre Krankenhausleistungen mit Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), ambulanten OP-Angeboten und stationärer Pflege. Das alles unter einem kommunalen Dach einer gemeinnützigen Gesellschaft, aber ohne Kliniken zusammenzulegen.
Landrat Carsten Michaelis: "Wir schaffen damit eine stabile, kommunal getragene Versorgungsstruktur. Unser Ziel ist eine wohnortnahe, qualitativ hochwertige und wirtschaftlich tragfähige Gesundheitsversorgung - und zwar nicht auf Kosten einzelner Standorte, sondern im Interesse des gesamten Landkreises."
Synergieeffekte durch gemeinsame Verwaltungsstrukturen (z. B. IT, Einkauf, Personal) und abgestimmte medizinische Angebote sollen die Einrichtungen wirtschaftlich stabilisieren und gleichzeitig Versorgungslücken vermeiden.
Mit der Krankenhausreform des Bundes stehen alle Kliniken vor erheblichen Veränderungen: mehr ambulante Behandlungen, neue Leistungszuordnungen und strengere Qualitätsanforderungen. Dieser Wandel macht stabile kommunale Strukturen wichtiger denn je. Der geplante Verbund ist damit auch eine Antwort auf diese Veränderungen und stärkt die kommunale Gestaltungskraft.
Zur Kritik an der Liquiditätshilfe 2024: Verantwortung übernommen
Einige öffentliche Stimmen kritisieren rückblickend die im Oktober 2024 vom Kreistag beschlossene Liquiditätsunterstützung für die Pleißental-Klinik. Diese Einschätzung weist das Landratsamt zurück: "Die mit breiter Mehrheit (89 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung) beschlossene Liquiditätshilfe war notwendig und richtig. Ohne das Darlehen wäre die Klinik akut in die Zahlungsunfähigkeit gerutscht - eine Regelinsolvenz kaum vermeidbar gewesen. Die Unterstützung hat entscheidend dazu beigetragen, den Klinikbetrieb zu stabilisieren. Zum Zeitpunkt des Beschlusses war die heutige Entwicklung in dieser Form nicht absehbar. Umso wichtiger war es, damals Verantwortung zu übernehmen, um ein unkontrolliertes Verfahren zu vermeiden“, so Landrat Michaelis.
Die finanzielle Unterstützung war keine Fehlentscheidung, sondern eine zu diesem Zeitpunkt vorausschauende Maßnahme zur Aufrechterhaltung der medizinischen Grundversorgung - mit dem Ziel, auch Zeit für strukturelle Lösungen zu gewinnen, die nun mit dem Verbund umgesetzt werden.
Warum bisher keine öffentliche Mitteilung?
Da operative Themen der kommunalen Gesellschaften nicht zum Aufgabenbereich des Kreistags gehören, erfolgen öffentliche Mitteilungen erst dann, wenn strategische Entscheidungen – wie jetzt die Verbundgründung – den Gremien zur Beschlussfassung vorliegen.
Am 12. November 2025 hatte sich der Haupt- und Beteiligungsausschuss des Kreistags in nicht-öffentlicher Sitzung intensiv mit dem geplanten Klinikverbund befasst.
"Aus Respekt vor dem Beratungsprozess, dem Informationsrecht der gewählten Gremien sowie der Tatsache der Nicht-Öffentlichkeit der Ausschusssitzung, haben wir auf eine frühzeitige Kommunikation verzichtet. Es lag zudem keine offizielle Presseanfrage vor und auch das Angebot eines Hintergrundgespräches wurde seitens der "Freien Presse" bisher nicht angenommen“, erklärt Landrat Carsten Michaelis.
Erst mit Abschluss der Beratung im Kreistag am 24. November wird es im Nachgang gegen 18 Uhr eine umfassende öffentliche Vorstellung der Verbundstruktur und eine Pressekonferenz geben.
Zur Rolle des HBK: Kooperation bleibt Ziel
Die öffentliche Forderung, das Heinrich-Braun-Klinikum (HBK) in den Verbund einzubeziehen, ist nachvollziehbar – und bleibt Teil der längerfristigen Strategie.
"Wir sind offen für Gespräche mit dem HBK – aber freiwillige kommunale Kooperation braucht beidseitige Einigung, klare rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen und vor allem die Bereitschaft zu gemeinsamen Strukturen“, betont Landrat Michaelis. „Der jetzige Schritt ist ein notwendiger Anfang, nicht das Ende der Entwicklung.“
Mit dem neuen Verbund nimmt der Landkreis seine Verantwortung nach § 1 Absatz 2 des Sächsischen Krankenhausgesetzes (SächsKHG) wahr. Damit erfüllt er seinen gesetzlichen Auftrag, die stationäre Versorgung der Bevölkerung im Kreisgebiet sicherzustellen und schafft zugleich eine Struktur, die stationäre Krankenhausleistungen, ambulante Versorgung (z. B. MVZ, OP-Zentren) und Langzeitpflege unter einem Dach sinnvoll verknüpft.
Fazit: Keine Klinik gegen die andere – sondern gemeinsam für den Landkreis
Der Landkreis verfolgt mit dem Verbundmodell keine Verlagerung von Lasten, sondern eine solidarische Bündelung kommunaler Kräfte. Die kommunale Trägerschaft über alle beteiligten Einrichtungen ermöglicht ein abgestimmtes, tragfähiges Handeln.
"Gesundheitsversorgung ist keine Konkurrenzveranstaltung, sondern Teil der Daseinsvorsorge. Wer heute realistisch auf das Gesundheitswesen blickt, weiß: Es braucht neue Wege, um Versorgung dauerhaft zu sichern. Genau das tun wir jetzt – strukturiert, entschlossen und mit dem Blick auf das große Ganze", so Michaelis abschließend.
