In der öffentlichen Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses des Kreistages des Landkreises Zwickau am 26. Januar 2022 erhielten alle drei seitens der Verwaltung eingereichten Beschlussvorlagen zur Förderung sozialer Projekte das einstimmige Votum der anwesenden Kreisräte.
Somit können sich 14 Vorhabenträger auf Zuschüsse aus dem Förderprogramm "Lieblingsplätze für alle" freuen. Insgesamt wird ein Betrag von 239 TEUR fließen. Ziel des vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz 2014 initiierten Förderprogramms ist es, durch das Beseitigen von Barrieren den Zugang zu und die Nutzung von öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen zu erleichtern. Die Anzahl der Anträge beweist, dass weiterhin hoher Investitionsbedarf zum Abbau bestehender Schranken vorhanden ist.
So erhalten der Feuerwehrverein Ebersbrunn Geld für den Einbau eines Treppenlifts und die Gemeinde Callenberg ein integratives Karussell inklusive Wegebau für den Spielplatz Langenchursdorf. Gleichfalls profitieren drei Ärzte im Landkreis von diesem Förderprogramm.
Mit der Zustimmung zur Beschlussvorlage Investitionsprogramm "Sachsen barrierefrei 2030 – Sonderförderung für 2022" wurden weiter 250 TEUR zur Verwendung freigegeben. Das neue Investitionsprogramm, welches 2019 vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt aufgelegt wurde, soll das Schaffen von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum unterstützen. Als öffentlicher Raum ist das gebaute Lebens- und Wohnumfeld außerhalb von Gebäuden und Privatgrundstücken definiert, das sind unter anderem Gehwege, Straßenübergänge, Grün- und Parkanlagen und Spielplätze. Die Förderquote beträgt 90 Prozent.
Für dieses Investitionsprogramm gingen insgesamt zwölf Anträge ein, von denen zwei Anträge die Zuwendungsvoraussetzungen nicht ausreichend erfüllten. Für die restlichen Anträge erfolgte eine Priorisierung. Letztendlich reichte das vorhandene Budget aus, um sechs Vorhaben in sechs Städten und Gemeinden zu unterstützen. Damit können beispielsweise die Städte Crimmitschau, Glauchau und die Gemeinde Mülsen den barrierefreien Ausbau von jeweils einer Bushaltestelle umsetzen.
Auch bei der Beschlussvorlage drei ging es um Beihilfen für das Jahr 2022 – Förderung der Freien Wohlfahrtspflege. Grundlage für diese Bezuschussung ist die Richtlinie des Landkreises Zwickau zur Gewährung von freiwilligen Zuwendungen für die Unterstützung der freien Wohlfahrtspflege. Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit ist zuständig für die Gewährung von Zuschüssen ab 5 TEUR bis 125 TEUR.
Das Geld kommt aus dem Landkreishaushalt. Das Budget für 2022 beträgt 372 TEUR und war ausreichend, um alle Förderanträge mit einer Gesamtsumme von 345 TEUR zu bewilligen. Die Anträge auf finanzielle Beihilfe kamen aus den Bereichen Behinderte, Wohnungslose/Haftentlassene, Hospizdienste und Lebensberatung bei sozialen Belangen.
Hier stimmten die Kreisräte beispielsweise der Förderung der Ehe-, Familien- und Lebensberatung des Diakonie Stadtmission Zwickau e. V. in Höhe von knapp 60 TEUR und dem Beratungszentrum zur Bewältigung sozialer Konflikte und sonstiger Problemlagen des HALT e. V. in Hohenstein-Ernstthal mit 6 TEUR zu.
Letztendlich informierte der Landrat Dr. Christoph Scheurer den Ausschuss über die Gewährung von Zuwendungen bis zu 5 TEUR in seiner Zuständigkeit aus dem Topf zur Förderung der Freien Wohlfahrtspflege.