Jagdausübungsberechtigte werden bei der Abgabe der Trichinenproben in den Annahmestellen des Landkreises Zwickau weiterhin nicht finanziell belastet.
Mit der Neufassung und Verlängerung der Verwaltungsvorschrift "Trichinenerstattung Schwarzwild" vom 14. Oktober 2025 erfolgt abermals die Kostenübernahme der Verwaltungsgebühr für die Trichinenuntersuchung bei Schwarzwild bis zum 31. Dezember 2026 durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Es wurde konkretisiert, dass die Gebührenübernahme für die Trichinenuntersuchungen auf Schwarzwild beschränkt ist, welches in Sachsen erlegt wurde und für das eine Probenahme zur Untersuchung auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) im ASP-Modul der IT-Anwendung „Sächsisches Wildmonitoring“ dokumentiert ist.
Hintergrund:
Das Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt übernimmt aus übergeordneten Gründen der Seuchenprophylaxe und Seuchenbekämpfung die bei den Landkreisen und Kreisfreien Städten anfallenden Verwaltungsgebühren für die Trichinenuntersuchung bei Schwarzwild. Die Regelung soll sicherstellen, dass die erlegten Wildschweine, für die der Freistaat die Gebühr für die Trichinenuntersuchung übernimmt, auch im SWM erfasst sind.
Weiterhin soll die Abschussquote von Wildschweinen als ein Baustein der Seuchenbekämpfung hoch gehalten werden. Die starke Wildschweinbestände stellen beim Eintrag und bei der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) einen wesentlichen Risikofaktor dar.
Die Tierseuche Afrikanischen Schweinepest (ASP) ist 2014 aus Osteuropa in die EU eingebrochen und breitet sich seitdem auch weiter in Deutschland aus. Hauptüberträger der Seuche sind infizierte Schweine und Erzeugnisse, die aus infizierten Schweinen hergestellt wurden. Empfänglich für die Seuche sind in Europa ausschließlich Haus- und Wildschweine. Der Mensch ist für das Virus nicht empfänglich.
