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01. Juni 2022 Landkreis Zwickau

Das Flüchtlingsaufnahmegesetz vom 20. Mai 2022 sieht vor, dass ukrainische Flüchtlinge ab 1. Juni 2022 Leistungen nach dem SGB XII, Hilfe zum Lebensunterhalt, oder SGB II, Grundsicherung für Arbeitssuchende“ erhalten, soweit sie die Voraussetzungen dazu erfüllen.

Ausländerrechtlich bedeutet dies lt. Gesetz, es muss

  • ein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis gestellt,
  • die erkennungsdienstliche Behandlung erfolgt und
  • eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt sein.

Die Tatbestandsvoraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein. Derjenige, der die Voraussetzungen nicht erfüllt, verbleibt im Asylbewerberleistungsgesetz.

SGB II- und SGB XII-Anträge incl. notwendiger Unterlagen sind im Internet abrufbar. 

Für das SGB XII ist das Sozialamt der richtige Ansprechpartner und für das SGB II ist das Jobcenter zuständig. 

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