Ausgenommen von der Erlaubnispflicht sind Entnahmen in geringen Mengen für die gewerbliche Landwirtschaft, die gewerbliche Forstwirtschaft oder den gewerblichen Gartenbau, einschließlich Kleingartenvereine.
Für diese Entnahmen besteht jedoch gemäß § 2 Abs.1 Erlaubnisfreiheitsverordnung eine Anzeigepflicht, wenn
- die jährliche Grundwasserentnahmemenge 2 000 Kubikmeter übersteigt oder
- die Benutzung in einem Trinkwasserschutzgebiet oder
- die Benutzung innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (Innenbereich nach § 34 BauGB) erfolgen soll.
Wir bitten deshalb alle betroffenen Nutzer, ihrer Anzeigepflicht bis zum 31. Dezember 2017 nachzukommen.
Postanschrift:
Landratsamt Zwickau
Umweltamt
Untere Wasserbehörde
Postfach 10 01 76
08067 Zwickau
Telefon: 0375 4402 26236 oder 4402 26235
E-Mail: umwelt@landkreis-zwickau.de
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08412 Werdau