Bereits seit dem 1. Dezember 2020 können Fahrzeugbesitzer über das Online-Angebot der Zulassungsbehörde des Landkreises Zwickau Fahrzeuge online ab-, an- und ummelden. Das funktioniert auch bei einem Halterwechsel.
Allerdings gab es zum damaligen Zeitpunkt einige Einschränkungen:
- iKfz war nur durch natürliche Personen nutzbar.
- Ein direktes Losfahren war wegen fehlender Rechtsgrundlagen nach der Online-Antragstellung nicht möglich.
Inzwischen haben sich die gesetzlichen Grundlagen geändert und dadurch die Möglichkeiten im Rahmen der iKfz-Nutzung erweitert.
Ab sofort können die Online-Angebote auch von juristischen Personen genutzt werden.
Zudem können die Gebührenzahlungen über "PayPal" erfolgen. Bisher waren nur die Bezahlverfahren "Kreditkarte" und "Giropay" möglich. Letzteres wird bundesweit zum 31. Dezember 2024 eingestellt.
Informationen, Nutzungsvoraussetzungen und den Zugang zum iKfz-Portal unter: Online-Zulassung (ikfz)