Der Schutzzweck des Flächennaturdenkmales ist der langfristige Erhalt eines für die Naturausstattung des Freistaates Sachsen bedeutsamen kalkholden Halbtrockenrasens.
Außerdem dient er dem Schutz und der Erhaltung
- seiner charakteristisch ausgeprägten Vegetation, die einen hohen wissenschaftlichen Wert besitzt,
- eines Vorkommens der typischen wärmeliebenden Flora und Fauna der Mager- bzw. Halbtrockenrasen aus landeskundlichen Gründen, das für die geobotanische Gliederung des Naturraumes eine sehr große Bedeutung besitzt,
- der standörtlichen Eigenart auf Grund der Exposition und der vom anstehenden Plattendolomit geprägten bodenkundlichen Verhältnisse,
- eines seltenen Extensivgrünlandes im ackerbaulich geprägten Umfeld des ”Oberen Pleißelandes” und
- des landschaftsästhetisch reizvollen Blühaspekts.
- Verordnung von 2000 pdf / 0,89 mb