Um was geht es im Projekt „Hilfepunkt“?
Mit einem Aufkleber „Hilfepunkt“ sind Geschäfte, Büros, Praxen und Institutionen gekennzeichnet, die als ein verlässlicher und vertrauensvoller Ansprechpartner in der Öffentlichkeit im Bedarfsfall Kindern und Jugendlichen einen Schutzraum bieten und ihnen sofort zur Seite stehen.
Manche Kinder/Jugendliche erleben frühzeitig psychische und physische Gewalt. So können sie Opfer von Mobbing, Diskriminierung und Erpressung werden. Sie erfahren Gewalt durch Mitschüler oder erleben Gewalt in der Familie oder im sozialen Umfeld. Um Kinder/Jugendliche bestmöglich und präventiv zu unterstützen, sind verlässliche Ansprechpartner und funktionierende Systeme eine wesentliche Voraussetzung.
Die Kooperationspartner im Projekt Hilfepunkt können und sollen professionelle Hilfsangebote (zum Beispiel ärztliche Hilfe oder sozialpädagogische Betreuung) nicht ersetzen, sondern erste Anlaufstelle sein. Sie sind das Bindeglied, um im Ernst- oder Notfall unverzüglich professionelle Hilfe des Rettungs- oder notärztlichen Dienstes oder der Polizei zu verständigen.
Durch eine breite Teilnahme soll ein großes Engagement gegen Gewalt deutlich werden und eine klare Lobby für Kinder und Jugendliche geschaffen werden. Die soziale Mitverantwortung soll das Bewusstsein für Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt rücken und signalisieren: „Du bist nicht allein!“
Wie kann meine Institution oder Einrichtung ein „Hilfepunkt“ werden?
Mittels Formular zur Interessenbekundung und kurzer Beschreibung ihrer Verortung in der Stadt/Gemeinde und ihrer Räumlichkeiten kann jede Institution/Einrichtung am Projekt "Hilfepunkte" teilnehmen.
Die Institution/Einrichtung benennt einen Ansprechpartner, der sich hauptverantwortlich dem Projekt „Hilfepunkt“ widmet. Dieser wird namentlich in einer Vereinbarung eingetragen und erfüllt die Voraussetzung, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen zu können (§ 72a Abs. 4 SGB VIII Tätigkeitsauschluss einschlägig vorbestrafter Personen). Die hauptverantwortliche Person soll in ihrer Institution/Einrichtung bekannt sein und zum Inhalt des Projektes „Hilfepunkt“ aussagefähig sein.
Der Ansprechpartner ist gesprächsbereit und bietet bei Problemlagen oder Krisensituationen einfühlsame Hilfe. Er leistet erste Hilfe bei körperlichen Verletzungen oder ängstigenden Erlebnissen von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit.
Wie lange dauert und wann endet die Kooperation?
Die Dauer der Teilnahme im Projekt „Hilfepunkt“ ist nicht bestimmt. Sie endet bei Schließung der Institution/Einrichtung bzw. bei Aufgabe oder Umzug des Standortes des „Hilfepunktes“. Eine Meldung der Geschäftsaufgabe erfolgt zwingend durch die Institution/Einrichtung an das Jugendamt. Die Institution/Einrichtung verpflichtet sich, bei dem Verlassen der Geschäftsräume den Aufkleber „Hilfepunkt“ zu entfernen.
Gibt es eine Betreuung der „Hilfepunkte“?
Die Kooperationspartner im Projekt „Hilfepunkt“ erhalten eine Liste relevanter Telefonnummern und Ansprechpartner, die das Kind oder den Jugendlichen bei Bedarf abholen bzw. weiter betreuen. In einem persönlichen Gespräch durch das Jugendamt, SG Prävention werden die Kooperationspartner auf mögliche Situationen vorbereitet.
Die Kooperationspartner erhalten nach Unterzeichnung der Vereinbarung eine kleine Schulung und jederzeit die Möglichkeit, der konkreten Beratung bzw. Nachbesprechung.
Was sollten die Eltern wissen?
Welche Ziele verfolgt das Projekt „Hilfepunkt“?
Drei wesentliche Ziele sollen mit diesem Projekt erreicht werden:
- Schutz und Hilfe für Kinder/Jugendliche unterstützen
- „Wegweiser“ zu Hilfeinstanzen und sozialen Einrichtungen sein
- Zivilcourage und bürgerschaftliches Engagement stärken
Eine breite Beteiligung am Projekt soll zivilgesellschaftliche Strukturen und ein gemeinschaftliches Sicherheitsempfinden in der Öffentlichkeit stärken.
An wen richtet sich das Projekt „Hilfepunkt“?
Zielgruppe des Projektes "Hilfepunkt" sind Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr (im Bedarfsfall auch junge Erwachsene), insbesondere jedoch Kinder, die sich im öffentlichen Raum bewegen und potentielle Opfer von Übergriffen oder anderen Gefahrenlagen werden können. Kinder/Jugendliche, die auf ihrem Schulweg Hindernissen, wie Ansprache durch Fremde, dem Androhen von Gewalt, Auseinandersetzungen von Gleichaltrigen oder anderen verängstigenden Situationen ausgesetzt sind, sollen im öffentlichen Raum Aufmerksamkeit und Hilfsangebote finden.
Wer kann beim Projekt „Hilfepunkt “mitmachen?
Im Projekt „Hilfepunkt“ soll um Partner geworben werden, welche sich dazu bereiterklären, schnell und unkompliziert Hilfe zu leisten sowie Kindern und Jugendlichen einen Schutzraum anbieten. Dies können jegliche Einrichtungen sein, welche für Kinder und Jugendliche zugänglich sind, z. B. Geschäfte, Firmen, Arztpraxen, Apotheken, öffentliche Einrichtungen, Kirchen u. ä..
Nicht geeignet sind Institutionen und/oder Räumlichkeiten, in denen sich Kinder/Jugendliche aus Gründen des Jugendschutzes (Jugendschutzgesetz) nicht aufhalten dürfen. Dies sind beispielsweise Gaststätten, Spielhallen und jugendgefährdende Betriebe oder Orte.
