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Mit einem Aufkleber „Hilfepunkt“ sind Geschäfte, Büros, Praxen und Institutionen gekennzeichnet, die als ein verlässlicher und vertrauensvoller Ansprechpartner in der Öffentlichkeit im Bedarfsfall Kindern und Jugendlichen einen Schutzraum bieten und ihnen sofort zur Seite stehen.

Mit einem Aufkleber „Hilfepunkt“ sind Geschäfte, Büros, Praxen und Institutionen gekennzeichnet, die als ein verlässlicher und vertrauensvoller Ansprechpartner in der Öffentlichkeit im Bedarfsfall Kindern und Jugendlichen einen Schutzraum bieten und ihnen sofort zur Seite stehen.

Manche Kinder/Jugendliche erleben frühzeitig psychische und physische Gewalt. So können sie Opfer von Mobbing, Diskriminierung und Erpressung werden. Sie erfahren Gewalt durch Mitschüler oder erleben Gewalt in der Familie oder im sozialen Umfeld. Um Kinder/Jugendliche bestmöglich und präventiv zu unterstützen, sind verlässliche Ansprechpartner und funktionierende Systeme eine wesentliche Voraussetzung.

Die Kooperationspartner im Projekt Hilfepunkt können und sollen professionelle Hilfsangebote (zum Beispiel ärztliche Hilfe oder sozialpädagogische Betreuung) nicht ersetzen, sondern erste Anlaufstelle sein. Sie sind das Bindeglied, um im Ernst- oder Notfall unverzüglich professionelle Hilfe des Rettungs- oder notärztlichen Dienstes oder der Polizei zu verständigen.

Durch eine breite Teilnahme soll ein großes Engagement gegen Gewalt deutlich werden und eine klare Lobby für Kinder und Jugendliche geschaffen werden. Die soziale Mitverantwortung soll das Bewusstsein für Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt rücken und signalisieren: „Du bist nicht allein!“

Mittels Formular zur Interessenbekundung und kurzer Beschreibung ihrer Verortung in der Stadt/Gemeinde und ihrer Räumlichkeiten kann jede Institution/Einrichtung am Projekt "Hilfepunkte" teilnehmen.

Die Institution/Einrichtung benennt einen Ansprechpartner, der sich hauptverantwortlich dem Projekt „Hilfepunkt“ widmet. Dieser wird namentlich in einer Vereinbarung eingetragen und erfüllt die Voraussetzung, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen zu können (§ 72a Abs. 4 SGB VIII Tätigkeitsauschluss einschlägig vorbestrafter Personen). Die hauptverantwortliche Person soll in ihrer Institution/Einrichtung bekannt sein und zum Inhalt des Projektes „Hilfepunkt“ aussagefähig sein.

Der Ansprechpartner ist gesprächsbereit und bietet bei Problemlagen oder Krisensituationen einfühlsame Hilfe. Er leistet erste Hilfe bei körperlichen Verletzungen oder ängstigenden Erlebnissen von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit.

Die Dauer der Teilnahme im Projekt „Hilfepunkt“ ist nicht bestimmt. Sie endet bei Schließung der Institution/Einrichtung bzw. bei Aufgabe oder Umzug des Standortes des „Hilfepunktes“. Eine Meldung der Geschäftsaufgabe erfolgt zwingend durch die Institution/Einrichtung an das Jugendamt. Die Institution/Einrichtung verpflichtet sich, bei dem Verlassen der Geschäftsräume den Aufkleber „Hilfepunkt“ zu entfernen.

Nein. Die Teilnahme ist kostenlos und wird selbstverantwortlich von den teilnehmenden Hilfepunkten durchgeführt. Die durch Hilfeleistungen oder zur Verbesserung der Serviceleistungen entstehenden Kosten (zum Beispiel Pflaster, Telefongebühren) trägt jeder Hilfepunkt selbst.

Die Kooperationspartner im Projekt „Hilfepunkt“ erhalten eine Liste relevanter Telefonnummern und Ansprechpartner, die das Kind oder den Jugendlichen bei Bedarf abholen bzw. weiter betreuen. In einem persönlichen Gespräch durch das Jugendamt, SG Prävention werden die Kooperationspartner auf mögliche Situationen vorbereitet.

Die Kooperationspartner erhalten nach Unterzeichnung der Vereinbarung eine kleine Schulung und jederzeit die Möglichkeit, der konkreten Beratung bzw. Nachbesprechung.

Die Mitwirkung der Eltern ist für den Erfolg des Hilfepunkts von zentraler Bedeutung. Wir empfehlen Eltern, mit ihren Kindern über den Hilfepunkt zu sprechen. Gerade zum Schuljahresbeginn bietet es sich an, die Hilfepunkte auf den ersten begleiteten Schulwegen aufzusuchen.

Notfallpass für Kinder zum Ausdrucken

Das Jugendamt erstellt Schulungsmaterialien und schult aktiv pädagogische Fachkräfte sowie die Kinder/Jugendlichen selbst zu dem Angebot des Hilfepunktes. Kinder/Jugendliche werden in ihrer Selbstkompetenz gestärkt und erlernen Strategien, sich sicher im öffentlichen Raum zu bewegen.

Sie finden auf dieser Website weitere Informationen. Sollten Sie spezielle Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Jugendamt, Sachgebiet Prävention unter Telefon: 0375 4402-23111 oder über E-Mail: praevention@landkreis-zwickau.de.

Drei wesentliche Ziele sollen mit diesem Projekt erreicht werden:

  • Schutz und Hilfe für Kinder/Jugendliche unterstützen
  • „Wegweiser“ zu Hilfeinstanzen und sozialen Einrichtungen sein
  • Zivilcourage und bürgerschaftliches Engagement stärken 

Eine breite Beteiligung am Projekt soll zivilgesellschaftliche Strukturen und ein gemeinschaftliches Sicherheitsempfinden in der Öffentlichkeit stärken.

Logo Hilfepunkt

Das ist das Logo "HILFEPUNKT" welches als Aufkleber an gut sichtbarer Stelle die Institution oder Einrichtung als Anlaufstelle kennzeichnet.

Zielgruppe des Projektes "Hilfepunkt" sind Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr (im Bedarfsfall auch junge Erwachsene), insbesondere jedoch Kinder, die sich im öffentlichen Raum bewegen und potentielle Opfer von Übergriffen oder anderen Gefahrenlagen werden können. Kinder/Jugendliche, die auf ihrem Schulweg Hindernissen, wie Ansprache durch Fremde, dem Androhen von Gewalt, Auseinandersetzungen von Gleichaltrigen oder anderen verängstigenden Situationen ausgesetzt sind, sollen im öffentlichen Raum Aufmerksamkeit und Hilfsangebote finden.

Im Projekt „Hilfepunkt“ soll um Partner geworben werden, welche sich dazu bereiterklären, schnell und unkompliziert Hilfe zu leisten sowie Kindern und Jugendlichen einen Schutzraum anbieten. Dies können jegliche Einrichtungen sein, welche für Kinder und Jugendliche zugänglich sind, z. B. Geschäfte, Firmen, Arztpraxen, Apotheken, öffentliche Einrichtungen, Kirchen u. ä.. 

Nicht geeignet sind Institutionen und/oder Räumlichkeiten, in denen sich Kinder/Jugendliche aus Gründen des Jugendschutzes (Jugendschutzgesetz) nicht aufhalten dürfen. Dies sind beispielsweise Gaststätten, Spielhallen und jugendgefährdende Betriebe oder Orte.

Das Projekt „Hilfepunkt“ wird vom Jugendamt des Landkreises Zwickau, Sachgebiet Prävention koordiniert und betreut. Das Projekt wurde bereits 2007 im Landkreis Zwickau initiiert.

Kontakt

  • Telefon: 0375 4402-23111
  • E-Mail: prävention@landkreis-zwickau.de
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