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22. Oktober 2025

Handlungskonzept Regenwasser des Freistaates Sachsen - Erfassung von Niederschlagswassereinleitungen in Gewässer

Das gezielte Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser von bebauten oder befestigten Flächen in ein oberirdisches Gewässer ist eine Gewässerbenutzung im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und bedarf grundsätzlich einer entsprechenden wasserrechtlichen Erlaubnis durch die zuständige Wasserbehörde. Eine solche Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn die Menge und Schädlichkeit so gering gehalten, dass keine negative Beeinträchtigung der Gewässer zu erwarten ist.

Ausgenommen von der Erlaubnispflicht sind lediglich kleine Einleitungen von Einzelgrundstücken, die nicht gewerblich genutzt werden (Einleitungen im Rahmen des Anlieger- und Gemeingebrauchs).

Bei Gewässerkontrollen werden immer wieder unbekannte Einleitungen festgestellt und zudem Überschreiten die vorhandenen Einleitungsabflüsse oftmals die gewässerverträglichen Mengen. 

Daher hat der Freistaat Sachsen mit einem Erlass zur „Anpassung der Regenwassereinleitungen aus Misch- und Trennkanalisationen im Freistaat Sachsen an den Stand der Technik – Handlungskonzept Regenwasser (HKReWa) geregelt, dass zunächst von allen Einleitern von Niederschlagswasser Daten über bestehende Einleitungen zu erheben und über die unteren Wasserbehörden an den Freistaat Sachsen zu übermitteln sind. 

Ziel ist es, alle innerörtlichen erlaubnispflichtigen Niederschlagswassereinleitungen in oberirdische Gewässer zu erfassen, um gezielte Maßnahmen zur Entlastung der Gewässer zu veranlassen und eine Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer zu erreichen.

Von der Erfassung ausdrücklich ausgenommen sind Einleitungen von nicht gewerblich genutzten Einzelgrundstücken, Einleitungen in öffentliche Abwasserkanäle und Straßenentwässerungsanlagen.

Die untere Wasserbehörde des Landkreises Zwickau bittet daher alle Einleiter, bis zum 30.06.2026 die Excel-Tabelle  https://www.wasser.sachsen.de/automatische-strukturseitenanlage-22372-22372.html unter dem Blatt „Datenerhebung“ bis Spalte V für jede Einleitstelle möglichst vollständig auszufüllen. Bitte füllen Sie auch das Deckblatt vollständig aus. Die Ausfüllanleitung sowie die Begriffsbestimmung sind ebenfalls über diesen Link abrufbar.

Die ausgefüllten Tabellen sind bitte per E-Mail an folgende Adresse: regenwasser@landkreis-zwickau.de zu senden.

Der Erlass des Freistaates ist unter https://www.wasser.sachsen.de/automatische-strukturseitenanlage-22372-22372.html einsehbar. Aus dem Erlass gehen weitere Anforderungen an den zukünftigen Umgang mit Niederschlagswassereinleitungen in öffentliche Gewässer hervor. Die genauen Details sind dem Erlass zu entnehmen.

Für weitere Rückfragen steht Ihnen die untere Wasserbehörde unter den Ruf­nummer 0375 4402 26210 und 26224 zur Verfügung.


Direkte Verlinkung

Erlass vom 4. Juli 2024 (*.pdf, 0,28 MB)
Handlungskonzept Regenwasser (HKReWa) mit Anhang (*.pdf, 0,59 MB)
Anhang: »Handlungsempfehlung zur Durchführung von Wasserrechtsverfahren für Niederschlags-/Mischwassereinleitungen« - Schema zu Punkt 3 (*.pdf, 2,24 MB)

Anlagen zum Erlass

Anlage 1 Begriffsbestimmungen und Definitionen
HKReWa Anlage 1 Begriffsbestimmungen (*.pdf, 0,58 MB)

Anlage 2 Tabellenvorlage für Grundlagenermittlung (B0) und für Emissionsnachweis (B2.1) einschließlich Ausfüllhilfe (Revision 1 vom 31.01.2025)
HKReWa Anlage 2 Tabellenvorlage (*.xlsx, 1,24 MB)
HKReWa Anlage 2 Ausfüllhilfe Tabellenvorlage (*.pdf, 0,74 MB)

FAQ
HKReWa FAQ (*.pdf, 0,62 MB)

 

 

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