Entsorgung von Batterien
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Abfallentsorgung, Müllabfuhr, Abfallbehälter, Mülltonne, Abfalltonne, Akku, Batterie, Knopfzelle

Nutzen Sie die kostenfreien Rückgabemöglichkeiten im Handel. Der Landkreis Zwickau bietet zusätzlich die Entsorgung an seinen Annahmestellen an.

Rückgabe im Handel (kostenfrei)
  • Ausgediente Batterien und Akkus können Sie im vertreibenden Handel, wie Lebensmitteleinzelhandel, Elektrofachhandel oder Baumärkten, kostenfrei zurückgeben.
  • In den meisten Fällen stehen dafür Boxen im Eingangsbereich des Geschäftes.
  • Auch jeder Online-Händler muss eine Rück­gabe­möglich­keit schaffen. Dies ist in der Regel an einer oder mehreren Standorten des Unternehmens möglich.
  • Für Fahrzeugbatterien wurde ein Pfandsystem eingerichtet. Den Pfand bekommen Sie erstattet, wenn Sie die Batterie beim Händler abgeben oder einen Entsorgungsnachweis einreichen.
Selbstanlieferung (gebührenfrei)
Was gehört zu den Batterien?
  • Grundsätzlich gilt: Unter den Begriff Batterie fallen neben einmalig verwendbaren Primärbatterien auch wiederaufladbare Sekundärbatterien, die Akkus.
  • Batterien werden wie folgt kategorisiert:
    • Gerätebatterien sind gekapselte Batterien bis maximal 5 Kilogramm Gewicht, die für die Verwendung in Elektro(nik)-Geräten vorgesehen sind. Dazu gehören neben Batterien und Akkus der Formate, die mit A, C, D beginnen, sowie Knopfzellen und Blockbatterien (3R12, PP3).  
    • LV-Batterien sind gekapselte Batterien bis maximal 25 Kilogramm Gewicht, die für die Lieferung elektrischer Energie für die Traktion von Radfahrzeugen (Leichte Verkehrsmittel) ausgelegt sind. Dazu gehören Batterien für E-Scooter und Elektrofahrräder sowie typgenehmigte Fahrzeuge der Klasse L, wie E-Bikes.
    • Starterbatterien sind speziell auf die Lieferung elektrischer Energie für den Anlasser, die Beleuchtung oder die Zündung ausgelegt ist oder auch zu Backup-Zwecken eingesetzt werden kann.
    • Elektrofahrzeugbatterien sind speziell auf die Lieferung elektrischer Energie für die Tranktion von typgenehmigten Hybrid- oder Elektrofahrzeugen der Klasse M, N und O ausgelegt sowie mehr als 25 Kilogramm schwere Batterien für typgenehmigte Fahrzeuge der Klasse L.
    • Industriebatterien sind spezielle für die Verwendung in der Industrie ausgelegt sowie über 5 Kilogramm schwere Batterien, die zur Verwendung in Elektro(nik)-Geräten vorgesehen sind.
Warum ist eine getrennte Sammlung wichtig?
  • Batterien bestehen aus wertvollen Metallen wie Aluminium, Eisen, Lithium oder Silber. Durch Batterierecycling können diese wiederverwendet werden. Das schont natürliche Ressourcen und verringert den Energiebedarf für die Herstellung von neuen Produkten aus diesen Metallen. 
  • Sie enthalten auch giftige Stoffe wie Lithium, Quecksilber, Cadmium oder Blei. Die Getrenntsammlung und ordnungsgemäße Entsorgung verhindert die Freisetzung dieser Schadstoffe. So werden Schäden für die Umwelt und Menschen verhindert. 
  • Ein Teil dieser Inhaltsstoffe ist zudem leicht brennbar oder explosiv und kann Brände in Entsorgungsfahrzeugen oder -anlagen auslösen.

Voraussetzungen:
  • Wohnsitz oder Gewerbesitz mit Anschluss an die öffentliche Abfallentsorgung im Landkreis Zwickau

gebührenfrei, da Kosten in der Sockelgebühr enthalten sind
Bei der Entsorgung von Batterien und Akkus sind folgende Sicherheitsmaßnahmen erforderlich:
  • Altbatterien sind generell getrennt zu sammeln.
  • Sie sind, wenn möglich, vor der Entsorgung aus Elektrogeräten zu entnehmen.
  • Die Pole lithiumhaltiger Batterien und Akkus Pole sollten mit Klebe- oder Isolierband abgeklebt werden.
  • Die Lagerung sollte in nicht brennbaren Behältern erfolgen, die mit Sand gefüllt werden können, um Kurzschlüsse zu vermeiden.
  • Beschädigte, zum Beispiel ausgelaufene Altbatterien sind chemisch instabil und stellen ein erhöhtes Brand- beziehungsweise Explosionsrisiko dar. Sie müssen getrennt von intakten aufbewahrt und bei der Abgabe auf die Beschädigung hingewiesen werden.
Stellenbezeichnung:Kontakt Abfallwirtschaft
Aufgabenbeschreibung:Entgegennahme aller Anliegen rund um die Abfallentsorgung im Landkreis Zwickau
Telefon:0375 4402-26600
Fax:0375 4402-26119
E-Mail:abfallwirtschaft@landkreis-zwickau.de
Öffnungszeiten
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