Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche
  1. Hauptnavigation
  2. Navigation der aktiven Seite
  3. Inhalt der Seite
Eingliederungshilfe

Kinder und Jugendliche, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt sind und denen die Aufbringung der Mittel aus Einkommen und Vermögen der Eltern nicht zuzumuten ist, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen der Eingliederungshilfe. Das können beispielsweise sein:
  • Leistungen der Frühförderung für behinderte Kinder
  • Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung
  • Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben.

Name: Eva Klärner
Stellenbezeichnung:SGL Eingliederungshilfe
Telefon: 0375 4402-23450
E-Mail:jugendamt@landkreis-zwickau.de
Öffnungszeiten
Hausanschrift
Postanschrift
zum Seitenanfang springen