Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) - Anmeldebescheinigung für Prostituierte
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Prostitution, Bordell, Terminwohnung, Sexarbeit

Verfahren nach Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)

Aufgabengebiet:

Anmeldeverfahren von in der Prostitution tätigen Personen und die damit verbundene Führung von gesetzlich vorgeschriebenen Informations- und Beratungsgesprächen.


Ansprechpartner:
Tel.: 0375 4402-24126 oder -24127
Fax: 0375 4402-24109

E-Mail: prostschg@landkreis-zwickau.de

Voraussetzungen:
Für die Beratung und Antragstellung ist unter den genannten Telefonnummern vorher ein Termin zu vereinbaren.

Bitte beachten Sie, dass vor Erteilung einer Anmeldebescheinigung für Prostituierte eine gesundheitliche Beratung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) beim Gesundheitsamt erfolgt sein muss.

Weiterführende Informationen: Link zu Gesundheitsamt
Gebühren für Anmeldebescheinigungen
  • Erstanmeldung:                              35,00 Euro
  • Aliasbescheinigung:                      10,00 Euro
  • Verlängerung der Anmeldung: 15,00 Euro
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