Allgemeine Informationen
Ambulant betreutes Wohnen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§ 67 ff SGB XII)
Zielgruppe sind Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, und die diese nicht aus eigener Kraft überwinden können.
Leistungsinhalte sind in der Regel vorwiegend Hilfen der Beratung und persönlichen Unterstützung durch die Leistungserbringer (Träger, mit denen eine Vereinbarung nach § 75 Abs. 3 SGB XII abgeschlossen wurde)
Zielgruppe sind Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, und die diese nicht aus eigener Kraft überwinden können.
Leistungsinhalte sind in der Regel vorwiegend Hilfen der Beratung und persönlichen Unterstützung durch die Leistungserbringer (Träger, mit denen eine Vereinbarung nach § 75 Abs. 3 SGB XII abgeschlossen wurde)
Besonderheiten
Das Antragsformular ist explizit für diese Leistung zu
verwenden, ein zusätzlicher Sozialhilfeantrag ist nur dann erforderlich, wenn
neben den Hilfen
nach § 67 SGB XII weitere Hilfen nach dem SGB XII beantragt
werden (z. B. Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt).