Einsichtnahme in die Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters und die Liegenschaftskatasterakten (Katasterablage)
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Information und Einsichtnahme

Das Liegenschaftskataster besteht aus den Bestandsdaten und den Daten der Liegenschaftskatasterakten. In den Bestandsdaten werden Flurstücke mit ihren Ordnungsmerkmalen, Grenzen, Abmarkungen, Lagebezeichnungen, Flächengrößen, Grundbuchdaten sowie Nutzungen und Gebäude mit dem Verfahren ALKIS® (Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem) geführt.
Die Liegenschaftskatasterakten umfassen die vermessungstechnischen Unterlagen und die sonstigen Unterlagen, die für die Flurstücksentwicklung von dauernder Bedeutung sind und werden mit dem Verfahren DMS-Web (Dokument-Management-System) bzw. in der analogen Katasterablage geführt.

Voraussetzungen:
Für die Einsichtnahme ist ein Antrag erforderlich, welcher persönlich zu den Öffnungszeiten der Geschäftsstelle, formlos schriftlich per Post oder FAX und per Email gestellt werden kann. Die Bereitstellung personenbezogener Daten erfolgt mit den datenschutzrechtlichen Einschränkungen nach § 11 Abs. 2 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes an Flurstückseigentümer, soweit die Daten ihr Flurstück betreffen. Andernfalls sind z. B. schriftliche Vollmachten erforderlich.

Es stehen Ihnen hier zwei Möglichkeiten zur Antragstellung zur Verfügung, die Formulare finden Sie im Abschnitt „Anträge und Formulare“:

1) Ein Online-Formular,
2) oder ein PDF-Antrag zum Herunterladen.

Die Einsichtnahme erfolgt zu einem späteren, terminlich abgestimmten Zeitpunkt in unseren Amtsräumen, nachdem in Folge der Bearbeitung des Antrages alle relevanten Bestandsdaten mit ALKIS® und Liegenschaftskatasterakten mit DMS-Web bzw. der analogen Katasterablage ermittelt wurden.
Die Einsichtnahme und Auskünfte einfacher Art sind kostenfrei. Die Erläuterungen zu einzelnen Liegenschaftskatasterakten (Entstehungszeiträume, Herstellungsweisen, Verwendung, rechtliche Einordnungen) und die Bereitstellung von Auszügen aus den Daten haben Kosten nach der Sächsischen Vermessungskostenverordnung zur Folge. Das Nähere erfragen Sie bitte bei unseren Mitarbeitern der Geschäftsstelle.
Die Einsichtnahme in die Bestandsdaten und die Liegenschaftskatasterakten stellen immer Einzelfälle dar, die durch Zweck, Inhalte und Umfänge geprägt sind. Zu beachten ist ferner, dass Liegenschaftskatasterakten in unterschiedlichen Zeiträumen in den letzten 180 Jahren entstanden sind.
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