Allgemeine Informationen
Replikationen der Bestandsdaten
Im Liegenschaftskataster werden Geobasisdaten zu Flurstücken geführt. Kostenpflichtige Bestandsdaten in den Formaten XML, DXF, SHAPE, CSV oder GEOTIFF erhalten die Behörden, Ingenieurgeodäten, Bausachverständigen, Planer und Architekten nach den geltenden Vorschriften für die Erledigung ihrer Aufträge.
Voraussetzungen:
Für die Bereitstellung von Bestandsdaten ist ein Antrag erforderlich, welcher formlos schriftlich per Post oder FAX und per Email gestellt werden kann. Die Bereitstellung personenbezogener Daten erfolgt mit den datenschutzrechtlichen Einschränkungen nach § 11 Abs. 2 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes an natürliche oder juristische Personen, wenn ein berechtigtes Interesse besteht und offenkundig schutzwürdige Interessen nicht entgegenstehen. Andernfalls sind z. B. schriftliche Vollmachten oder bei Architekten und Ingenieuren die konkreten Aufträge beziehungsweise Verträge mit den Grundstückseigentümern/Bauherren erforderlich.
Es stehen Ihnen hier zwei Möglichkeiten zur Antragstellung zur Verfügung, die Formulare finden Sie im Abschnitt „Anträge und Formulare“:
1) Ein Online-Formular,
2) oder als PDF-Antrag zum Herunterladen. Wie im Online-Formular haben Sie die Möglichkeit, mit dem "Vereinfachten Antrag auf Bereitstellung von Informationen aus dem Liegenschaftskataster" die am häufigsten nachgefragten Informationen aus dem Liegenschaftskataster, wie beispielsweise einen Auszug aus der Liegenschaftskarte (umgangssprachlich "Flurkarte" oder einen Flurstücks- und Eigentumsnachweis mit Angaben zu den benachbarten Flurstücken (umgangssprachlich "Bauwerberliste" für Bauantragstellung) zu beantragen. Alternativ steht Ihnen der "Antrag auf Bereitstellung von Informationen aus dem Liegenschaftskataster" zur Beantragung diverser weiterer Informationen aus dem Liegenschaftskataster zur Verfügung.
Im Liegenschaftskataster werden Geobasisdaten zu Flurstücken geführt. Kostenpflichtige Bestandsdaten in den Formaten XML, DXF, SHAPE, CSV oder GEOTIFF erhalten die Behörden, Ingenieurgeodäten, Bausachverständigen, Planer und Architekten nach den geltenden Vorschriften für die Erledigung ihrer Aufträge.
Voraussetzungen:
Für die Bereitstellung von Bestandsdaten ist ein Antrag erforderlich, welcher formlos schriftlich per Post oder FAX und per Email gestellt werden kann. Die Bereitstellung personenbezogener Daten erfolgt mit den datenschutzrechtlichen Einschränkungen nach § 11 Abs. 2 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes an natürliche oder juristische Personen, wenn ein berechtigtes Interesse besteht und offenkundig schutzwürdige Interessen nicht entgegenstehen. Andernfalls sind z. B. schriftliche Vollmachten oder bei Architekten und Ingenieuren die konkreten Aufträge beziehungsweise Verträge mit den Grundstückseigentümern/Bauherren erforderlich.
Es stehen Ihnen hier zwei Möglichkeiten zur Antragstellung zur Verfügung, die Formulare finden Sie im Abschnitt „Anträge und Formulare“:
1) Ein Online-Formular,
2) oder als PDF-Antrag zum Herunterladen. Wie im Online-Formular haben Sie die Möglichkeit, mit dem "Vereinfachten Antrag auf Bereitstellung von Informationen aus dem Liegenschaftskataster" die am häufigsten nachgefragten Informationen aus dem Liegenschaftskataster, wie beispielsweise einen Auszug aus der Liegenschaftskarte (umgangssprachlich "Flurkarte" oder einen Flurstücks- und Eigentumsnachweis mit Angaben zu den benachbarten Flurstücken (umgangssprachlich "Bauwerberliste" für Bauantragstellung) zu beantragen. Alternativ steht Ihnen der "Antrag auf Bereitstellung von Informationen aus dem Liegenschaftskataster" zur Beantragung diverser weiterer Informationen aus dem Liegenschaftskataster zur Verfügung.
Erforderliche Unterlagen
Im Antrag auf Bereitstellung von Bestandsdaten aus dem Liegenschaftskataster müssen der Antragsteller mit seinen Adressdaten, die gewünschten Datenformate, die örtlichen Bereiche (Gemarkung und Flurstücksnummer oder Gemeinde und Lagebezeichnung oder Gebietsumring bzw. Koordinatenfenster) und der Verwendungszweck enthalten sein. Ist der benannte Kostenschuldner abweichend vom Antragsteller, wird eine Kostenübernahmeerklärung vom Kostenschuldner gefordert.
Ablauf
Die Bestandsdatenauszüge (Replikationen in Form von Vektor- und Rasterdaten) werden in den beantragten Formaten als Anhang von Email oder auf CD-ROM bereitgestellt. Die Erläuterungen zu den Datenformaten und Dateninhalten (Objektarten) können unter http://www.landesvermessung.sachsen.de/ eingesehen werden.
Kosten und Gebühren
Es entstehen Kosten nach der Sächsischen Vermessungskostenverordnung. Die Gebühr richtet sich nach dem Bereitstellungsaufwand und beträgt 25,00 € bis 500,00 €. Näheres erfahren Sie bei unseren Mitarbeitern der Geschäftsstelle.
Besonderheiten
Geodätische Grundlage: Amtliches Lagereferenzsystem ist das Universale Transversale Mercator-Koordinatensystem der Zone 33N bezogen auf das Europäische Terrestrische Referenzsystem 1989 (ETRS89_UTM33).
Benutzung der Daten des Liegenschaftskatasters nach Maßgabe von § 13 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes.
Rechtsgrundlagen
§§ 11 und 13 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes