Allgemeine Informationen
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Zwickau ist ein selbstständiges, unabhängiges, marktkundiges Sachverständigengremium. Die ehrenamtlichen Mitglieder werden vom Landrat des Landkreises Zwickau bestellt.
Im Falle von Verkaufsabsichten, einer Erbschaft oder einer notwendigen Vermögensauseinandersetzung kann es sinnvoll sein, den Verkehrswert (Marktwert) von unabhängiger Stelle ermitteln zu lassen.
Verkehrswertermittlungen werden in Sachsen unter anderem durch die bei den Landkreisen und kreisfreien Städten gebildeten Gutachterausschüsse sowie durch freie Sachverständige auf Antrag durchgeführt.
Informationen zu privaten Sachverständigen finden Sie unter anderem bei den Industrie- und Handelskammern im Freistaat Sachsen, der Architekten- und Ingenieurkammer Sachsen sowie in einschlägigen Internetportalen. Sofern die Verkehrswertermittlung durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Zwickau erfolgen soll, gelten die nachfolgenden Informationen.
Voraussetzungen:
Antragsberechtigt sind neben Gerichten und Behörden Eigentümer und den Eigentümern gleichstehende Berechtigte (zum Beispiel Erbbauberechtigte), Inhaber anderer Rechte am Grundstück, Pflichtteilsberechtigte im Erbfall, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist. Kaufinteressenten haben kein Antragsrecht. Zur Beantragung eines Verkehrswertgutachtens ist dementsprechend gegebenenfalls eine Vollmacht des Eigentümers erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
Dem vollständig ausgefüllten Antragsformular zur Erstellung eines Verkehrswertgutachtens durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte sind beizufügen:
- aktueller bzw. stichtagsbezogener unbeglaubigter Grundbuchauszug
- Flurkarte
- gegebenenfalls Kopien von Bauakten der zu bewertenden Gebäude (Grundriss und Schnittdarstellungen)
- eventuell Kopien der Verträge zu vorhandenen Rechten und Belastungen
- gegebenenfalls Vollmacht/ Einverständniserklärung des Eigentümers
- sonstige wertrelevante Unterlagen (z. B. Aufstellung zu in den letzten 10 Jahren vorgenommenen Modernisierungen, zu eventuell öffentlicher Förderung des Objektes).
Ablauf
Für die Antragstellung verwenden Sie bitte das bereitgestellte Antragsformular. Dieses ist gemeinsam mit den weiteren erforderlichen Unterlagen bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses einzureichen. Hier erfolgt die Prüfung der Antragsberechtigung.
Durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschuss wird anschließend bei Vorliegen der vollständigen Unterlagen ein Vororttermin vereinbart. Im Verlauf dieses Termins wird die zu bewertende Immobilie von außen und innen besichtigt.
Das Verkehrswert- (Marktwert-)gutachten wird schriftlich erstellt. Eine Abschrift des Gutachtens wird gemäß § 194 Baugesetzbuch dem Eigentümer des Grundstücks übersandt, auch wenn eine andere Person den Antrag gestellt hat.
Das Verkehrswert- (Marktwert-)gutachten wird schriftlich erstellt. Eine Abschrift des Gutachtens wird gemäß § 194 Baugesetzbuch dem Eigentümer des Grundstücks übersandt, auch wenn eine andere Person den Antrag gestellt hat.
Kosten und Gebühren
Für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens werden Kosten erhoben. Diese entnehmen Sie bitte der Verwaltungskostensatzung - VerwKostS des Landkreises Zwickau (s. weitere Informationen).
Ansprechpartner
Name: | Daniela Martin |
Stellenbezeichnung: | Vorsitzende Gutachterausschuss und Sachgebietsleiterin Geschäftsstelle Gutachterausschuss |
Telefon: | 0375 4402-25770 |
E-Mail: | gaa@landkreis-zwickau.de |
Öffnungszeiten | |
Hausanschrift | |
Postanschrift |
Rechtsgrundlagen
- §§ 192 bis 199 Baugesetzbuch (BauGB) – Wertermittlung
- Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung – SächsGAVO)
- Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV)
- Richtlinie zur Ermittlung des Sachwertes (Sachwertrichtlinie – SW-RL)
- Richtlinie zur Ermittlung des Ertragswertes (Ertragswertrichtlinie – EW-RL)
- Richtlinie zur Ermittlung des Vergleichwertes und des Bodenwertes (Vergleichswertrichtlinie – VW-RL)