Allgemeine Informationen
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Zwickau ist ein selbstständiges, unabhängiges, marktkundiges Sachverständigengremium. Die ehrenamtlichen Mitglieder werden vom Landrat des Landkreises Zwickau bestellt.
Der Gutachterausschuss und die Geschäftsstelle verfügen zur Erledigung ihrer Aufgaben über eine Kaufpreissammlung, welche einen umfassenden Marktbericht ermöglicht. Nach § 195 BauGB ist zur Führung der Kaufpreissammlung jeder Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu begründen, von den beurkundenden Stellen in Abschrift dem Gutachterausschuss zu übersenden.
Der Inhalt der Vertragsabschriften wird nach den Vorschriften des Datenschutzgesetzes vertraulich behandelt. Personenbezogene Daten werden nicht in die Kaufpreissammlung übernommen. Ergänzend zu den Vertragsabschriften werden zusätzliche Daten erhoben und Fragebögen an Verkäufer/Käufer gesandt sowie Ortsbesichtigungen durch die Mitarbeiter der Geschäftsstelle durchgeführt, um weitere Angaben für die Auswertung nach bewertungstechnischen und mathematisch-statistischen Methoden zu erhalten.
Voraussetzungen:
- Die antragstellende Person muss ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der Daten glaubhaft machen.
- Die Auskunft ist auf solche Auskünfte begrenzt, für die ein berechtigtes Interesse besteht. Wird beispielsweise mit der Auskunft die Ermittlung des Verkehrswerts eines bestimmten Grundstücks bezweckt, dürfen Kaufpreise nur in dem Umfang bekannt gegeben werden, wie sie als Vergleichspreise in Betracht kommen können.
- Der Auskunft dürfen keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen des Betroffenen entgegenstehen.
- Eine sachgerechte Verwendung der Daten muss gewährleistet sein. Die im Rahmen der Auskunft übermittelten Daten dürfen nur zu dem Zweck, zu dem sie erteilt worden sind, verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig.
Erforderliche Unterlagen
Zur Beantragung einer Auskunft aus der Kaufpreissammlung füllen Sie bitte das bereitgestellte Formular vollständig aus, unterzeichnen es und senden dieses gemeinsam mit dem Nachweis des berechtigten Interesses (z. B. Kopie Auftrag Verkehrswertermittlung) an die Geschäftsstelle.
Ablauf
Für die Antragstellung verwenden Sie bitte das bereitgestellte Antragsformular. Dieses ist gemeinsam mit dem Nachweis des berechtigten Interesses bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (siehe "Zuständige Stelle") einzureichen. Hier erfolgt die Prüfung der Antragsberechtigung.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß §10 Abs. 1 und 2 Sächsische Gutachterausschussverordnung wird die Auskunft ausschließlich schriftlich erstellt. Gegebenenfalls erfolgt eine telefonische Rücksprache.
Kosten und Gebühren
Für die Erstellung einer Auskunft aus der Kaufpreissammlung werden Kosten erhoben. Die Erteilung einer Negativauskunft - die Mitteilung, dass keine vergleichbaren Kauffälle vorhanden sind, ist ebenfalls kostenpflichtig. Die Kosten entnehmen Sie bitte dem Kostenverzeichnis der Gutachterausschusskostensatzung des Landkreises Zwickau (unter weitere Informationen).
Ansprechpartner
Name: | Angela Schlatter |
Stellenbezeichnung: | Geschäftsstelle Gutachterausschuss |
Telefon: | 0375 4402-25772 |
E-Mail: | gaa@landkreis-zwickau.de |
Öffnungszeiten | |
Hausanschrift | |
Postanschrift | |
Name: | Daniela Martin |
Stellenbezeichnung: | Vorsitzende Gutachterausschuss und Sachgebietsleiterin Geschäftsstelle Gutachterausschuss |
Telefon: | 0375 4402-25770 |
E-Mail: | gaa@landkreis-zwickau.de |
Öffnungszeiten | |
Hausanschrift | |
Postanschrift | |
Name: | Anja Kehrer |
Stellenbezeichnung: | Geschäftsstelle Gutachterausschuss |
Telefon: | 0375 4402-25773 |
E-Mail: | gaa@landkreis-zwickau.de |
Öffnungszeiten | |
Hausanschrift | |
Postanschrift |
Rechtsgrundlagen
- § 195 Baugesetzbuch (BauGB) – Kaufpreissammlung
- §§ 9 und 10 Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung – SächsGAVO)
- Richtlinie zur Ermittlung des Vergleichwertes und des Bodenwertes (Vergleichswertrichtlinie – VW-RL)
- §§ 9 und 10 Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung – SächsGAVO)
- Richtlinie zur Ermittlung des Vergleichwertes und des Bodenwertes (Vergleichswertrichtlinie – VW-RL)