Verlust oder Diebstahl von Fahrzeugpapieren
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Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und/oder Teil II (Fahrzeugbrief) verloren haben oder sie gestohlen wurden, müssen Sie die Ausstellung neuer Fahrzeugpapiere bei der zuständigen Zulassungsstelle beantragen.

Ab dem 01.10.2005 werden bei Kfz-Zulassungen durch die EU-Harmonisierung der Zulassungsdokumente nur noch die nach EU-Richtlinien vorgegebenen Zulassungsdokumente - Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II - ausgestellt, welche die alten Vordrucke für den Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief ablösen. Von diesem Tag an muss jede Zulassungsbehörde die neuen Zulassungsdokumente ausfüllen. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass Sie auch Ihren bisherigen Fahrzeugbrief gegen die Zulassungsbescheinigung Teil II austauschen. Um den Austausch und somit auch die Erstellung des Zulassungsbescheinigung Teil I vorzunehmen benötigen Sie auch Ihren alten Fahrzeugbrief.

Sofern Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und/oder Teil II (Fahrzeugbrief) gestohlen wurde, muss bei der Polizei Anzeige erstattet werden

Haben Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und/oder Teil II (Fahrzeugbrief) verloren ist die Abgabe einer Versicherung an Eides statt erforderlich. Diese kann entweder bei der Zulassungsbehörde oder bei einem Notar abgegeben werden.

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