Allgemeine Informationen
Koordination der Beteiligung der Landkreisverwaltung als Träger öffentlicher Belange bei Planungsverfahren und sonstigen Dienstleistungsverfahren.
Voraussetzungen:
Wenn in einem Planungs- oder Genehmigungsverfahren eine Beteiligung des Landkreises als Träger öffentlicher Belange erforderlich ist, wird die Beteiligung der einzelnen Träger öffentlicher Belange innerhalb der Landkreisverwaltung koordiniert, und es wird eine einheitliche Stellungnahme des Landkreises abgegeben.
Erforderliche Unterlagen
Die zu beurteilenden Unterlagen sind entweder sechsfach in Papierform oder einfach digital und dreifach in Papierform einzureichen.
Ablauf
Zwischen Einreichung der Unterlagen und Durchführung der Maßnahme sollten mindestens 6 Wochen liegen, da in der Regel eine Beurteilungsfrist von einem Monat gesetzlich vorgesehen ist und auch benötigt wird.
Kosten und Gebühren
In der Regel keine, da die Beteiligung durch öffentliche Stellen oder in deren Auftrag erfolgt.
Ansprechpartner
Name: | Eva Klotz |
Stellenbezeichnung: | Bauleitplanung, Regionalentwicklung |
Telefon: | 0375 4402-25125 |
Fax: | 0375 4402 25209 |
E-Mail: | kreisentwicklung@landkreis-zwickau.de |
Öffnungszeiten | |
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Postanschrift |
Rechtsgrundlagen
§§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz in Verbindung mit dem jeweiligen Fachgesetz (beispielsweise Straßen-, Wasser-, Energiewirtschaftsgesetz, Allgemeines Eisenbahngesetz).