Beglaubigung (amtliche)
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Amtliche Beglaubigung, Beglaubigung

Amtliche Beglaubigung von Abschriften, Kopien und Unterschriften

  • Amtlich beglaubigt werden können Abschriften, Kopien sowie Unterschriften und Handzeichen.
  • Die Übereinstimmung einer Abschrift oder Kopie mit dem Original bestätigt die Behörde durch einen Beglaubigungsvermerk.
  • Die Echtheit einer Unterschrift auf einem Schriftstück kann von der Behörde nur beglaubigt werden, wenn die Unterschrift im Beisein des Bediensteten geleistet wird.

Wichtig!

  • Eine amtliche Beglaubigung ist nur dann zulässig, wenn das Schriftstück von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird.
  • Die amtliche Beglaubigung ist abzugrenzen von der öffentlichen Beglaubigung und der notariellen Beurkundung, welche in der Regel durch einen Notar durchgeführt werden.

Voraussetzungen:

Die Antragstellung kann erfolgen:

  • durch persönliche Vorsprache (Abschriften/Kopien/Unterschrift)
  • durch einen Vertreter mit Vollmacht (Abschriften/Kopien)
  • durch einen gesetzlichen Vertreter (Abschriften/Kopien)

  • 10,00 Euro pro Beglaubigung
  • bei mehreren gleichen Abschriften, Unterschriften und dergleichen für jede zweite und jede weitere Beglaubigung 5,00 Euro
  • Anfertigung von Kopien in der Behörde kosten pro Kopie 0,50 Euro
  • gebührenfrei für Beglaubigungen in Rentensachen und zur Beantragung einer Entschädigung nach dem Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft"
Nicht beglaubigt werden können wegen bundes- oder landesrechtlicher Vorschriften:
  • Personenstandsurkunden - Neuausstellung fertigt zuständiges Standesamt
  • Führerscheine - Abschriften durch Fahrerlaubnisbehörde
  • Fahrzeugscheine, Fahrzeugbriefe
  • Urkunden zur Vaterschaftsanerkennung und zum Sorgerecht - Zuständigkeit Jugendamt
  • Aufenthalts-, Lebens- bzw. Meldebescheinigungen, die im Ausland vorzulegen sind - Zuständigkeit Landesdirektion
  • Auszüge aus dem Vereins- und Handelsregister - Zuständigkeit Amtsgericht
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