Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
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Der Antrag auf Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung muss persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. Der Antrag wird in der Behörde ausgedruckt.
Die Verlängerung der Fahrgastbeförderung kostet 38,00 Euro.

Die Gebühr nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) muss bei der Beantragung gezahlt werden. Sie können in bar oder per girocard (EC) zahlen.
Stellenbezeichnung:Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde
Telefon: 0375 4402-24312
Fax:0375 4402-24329
E-Mail:fuehrerschein@landkreis-zwickau.de
Öffnungszeiten
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