Allgemeine Informationen
Der Antrag auf Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis muss persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. Der Antrag wird in der Behörde ausgedruckt.
Wer eine gültige Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) besitzt, benötigt auch nach Verlegung des Wohnsitzes nach Deutschland keinen deutschen Führerschein. Da sie seit dem 01.07.1996 nicht mehr Umschreibungspflichtig sind. Jedoch sind die deutschen Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung zu beachten.
Bei Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gilt:
Nach der Verlegung des Wohnsitzes nach Deutschland dürfen Sie mit einem regulär erworbenen ausländischen Führerschein sechs Monate lang in Deutschland fahren. Auf Antrag kann die Fahrerlaubnisbehörde die Frist von sechs Monate um bis zu weitere sechs Monate verlängern, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller glaubhaft macht, dass sie beziehungsweise er den Wohnsitz nicht länger als zwölf Monate in Deutschland haben wird.
Bei einem Aufenthalt über zwölf Monate muss eine Umschreibung in eine deutsche Fahrerlaubnis erfolgen. Stellen Sie daher rechtzeitig einen Antrag auf Umschreibung Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis. Ob der Führerschein prüfungsfrei umgeschrieben werden kann oder nicht, ergibt sich aus der Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung.
Generell läuft das Verfahren wie bei einer Ersterteilung jedoch zunächst ohne Ausbildungsverpflichtung und unter Berücksichtigung des umzuschreibenden Führerscheins. Je nach Ausstellungsland ist eine theoretische oder praktische oder keine Prüfung erforderlich.
Abgelaufene Führerscheine, Lernführerscheine, provisorische Führerscheine und Führerscheine, die im Ausland während eines nur vorübergehenden Aufenthaltes (unter 185 Tage) erworben wurden, berechtigen nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland und können nicht in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden. Ebenso können keine internationalen Führerscheine in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.
Voraussetzungen
Sie sind mit Hauptwohnsitz im Landkreis Zwickau gemeldet.
weiterführende Links
Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland
Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland
Erforderliche Unterlagen
Hinweis:
Alle erforderlichen Unterlagen sind im Original vorzulegen.
gilt für Führerscheine aus der Europäischen Union und des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
gilt für Führerscheine aus der Staatenliste zur Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung
gilt für Führerscheine von Drittstaaten zu den keine Sonderbestimmungen für Fahrerlaubnisinhaber nach Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung gelten
Die Aufnahme des Passbildes und der Unterschrift kann vor Antragstellung des Dokumentes selbst vorgenommen werden. Dazu steht im Wartebereich der Fahrerlaubnisbehörde in Glauchau das Selbstbedienungsterminal „Speed Capture Kiosk“ zur Verfügung.
Die Gebühr dafür beträgt 6,00 EUR.
gilt für Führerscheine aus der Europäischen Union und des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- ausländischer Führerschein
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- ein aktuelles biometrisches Passbild (Mindestgröße 35 x 45 Millimeter)
gilt für Führerscheine aus der Staatenliste zur Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- ausländischer Führerschein
- amtlich anerkannte Übersetzung vom ausländischen Führerschein
- ein aktuelles biometrisches Passbild (Mindestgröße 35 x 45 Millimeter)
gilt für Führerscheine von Drittstaaten zu den keine Sonderbestimmungen für Fahrerlaubnisinhaber nach Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung gelten
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- ausländischer Führerschein
- amtlich anerkannte Übersetzung vom ausländischen Führerschein
- ein aktuelles biometrisches Passbild (Mindestgröße 35 x 45 Millimeter)
- eine Sehtestbescheinigung (für die Klasse A oder B) oder
- ein augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E
- ein Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe
- Ärztliche Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 Nummer 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E
- Name und Anschrift Ihrer Fahrschule benennen
Die Aufnahme des Passbildes und der Unterschrift kann vor Antragstellung des Dokumentes selbst vorgenommen werden. Dazu steht im Wartebereich der Fahrerlaubnisbehörde in Glauchau das Selbstbedienungsterminal „Speed Capture Kiosk“ zur Verfügung.
Die Gebühr dafür beträgt 6,00 EUR.
Kosten und Gebühren
Die Gebühr nach der
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) muss bei der
Beantragung gezahlt werden. Sie können in bar oder per girocard (EC) zahlen.
Ansprechpartner
Stellenbezeichnung: | Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde |
Telefon: | 0375 4402-24312 |
Fax: | 0375 4402-24329 |
E-Mail: | fuehrerschein@landkreis-zwickau.de |
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