Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
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Wer ein Taxi, einen Mietwagen, einen Krankenkraftwagen oder einen Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen führt, bedarf einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, wenn in diesen Fahrzeugen Fahrgäste befördert werden.

Die Erteilung der Erlaubnis setzt den zweijährigen Besitz der allgemeinen Fahrerlaubnis der Klasse B voraus. Soll die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung lediglich auf Krankenkraftwagen beschränkt sein, genügt der einjährige Besitz der allgemeinen Fahrerlaubnis der Klasse B.


Das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beträgt 19 Jahre, wenn diese auf Krankenkraftwagen beschränkt bleiben soll. In den anderen Fällen beträgt das Mindestalter 21 Jahre. Die Erlaubnis ist auf höchstens fünf Jahre befristet und kann jeweils um fünf Jahre verlängert werden.


Weiterhin müssen Sie die Gewähr dafür bieten, dass Sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden. Aus diesem Grunde ist ein aktuelles behördliches Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde nach Belegart O erforderlich.

  • Die Gebühr für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beträgt 43,90 Euro.
  • Die Gebühr für die Ortskenntnisprüfung beträgt 35,00 Euro.
Die Gebühr nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) muss bei der Beantragung gezahlt werden. Sie können in bar oder per girocard (EC) zahlen.
Stellenbezeichnung:Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde
Telefon: 0375 4402-24312
Fax:0375 4402-24329
E-Mail:fuehrerschein@landkreis-zwickau.de
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