Allgemeine Informationen
Wer ein Taxi, einen Mietwagen, einen Krankenkraftwagen oder einen Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen führt, bedarf einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, wenn in diesen Fahrzeugen Fahrgäste befördert werden.
Die Erteilung der Erlaubnis setzt den zweijährigen Besitz der allgemeinen Fahrerlaubnis der Klasse B voraus. Soll die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung lediglich auf Krankenkraftwagen beschränkt sein, genügt der einjährige Besitz der allgemeinen Fahrerlaubnis der Klasse B.
Das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beträgt 19 Jahre, wenn diese auf Krankenkraftwagen beschränkt bleiben soll. In den anderen Fällen beträgt das Mindestalter 21 Jahre. Die Erlaubnis ist auf höchstens fünf Jahre befristet und kann jeweils um fünf Jahre verlängert werden.
Weiterhin müssen Sie die Gewähr dafür bieten, dass Sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden. Aus diesem Grunde ist ein aktuelles behördliches Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde nach Belegart O erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
Hinweis:
Alle erforderlichen Unterlagen sind im Original vorzulegen.
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- EU-Führerschein
- Amtliches Führungszeugnis (Belegart O) - Dieses ist bei dem Einwohnermeldeamt zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde zu beantragen
- Nachweis über ausreichendes Sehvermögen. Der Nachweis ist durch eine
augenfachärztliche Untersuchung nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung zu
erbringen. Dieser darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein.
- Nachweis über die gesundheitliche Eignung nach Anlage 5 Nummer 1 der
Fahrerlaubnisverordnung. Dieser darf bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr
sein. (siehe unter Anträge und Formulare)
- Eignungsgutachten Anlage 5 Nr. 2 zur FeV (Leistungstest)
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe zur Vorlage bei der Behörde (nur bei der Erlaubnis für Krankenkraftwagen)
- Nachweis über die Ortskenntnis (nur bei der Erlaubnis für Taxi und bei Mietwagen oder Krankenkraftwagen wenn der Ort des Betriebssitzes mindestens 50.000 Einwohner hat.)
Kosten und Gebühren
- Die Gebühr für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beträgt 43,90 Euro.
- Die Gebühr für die Ortskenntnisprüfung beträgt 35,00 Euro.
Ansprechpartner
Stellenbezeichnung: | Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde |
Telefon: | 0375 4402-24312 |
Fax: | 0375 4402-24329 |
E-Mail: | fuehrerschein@landkreis-zwickau.de |
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