Allgemeine Informationen
Bei Neuerteilung einer Fahrerlaubnis müssen Sie persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde vorsprechen.
Die Neuerteilung kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragt werden.
Wie lange dauert es?
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihres Antrages ca. 6-8 Wochen dauert, da umfangreiche Ermittlungen vorgeschrieben sind.
Nach Abschluss der notwendigen Ermittlungen erhalten Sie Nachricht, ob weitere Voraussetzungen zu erfüllen sind, eventuell die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass vor oder während der Ermittlungen noch keine verbindliche Auskunft hierzu erteilt werden kann und telefonische Auskünfte aus Datenschutzgründen nicht möglich sind.
Wissenswerte Hinweise zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis erhalten Sie auf der Internetseite der Bundesanstalt für Straßenwesen.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz.
(siehe unter weitere Informationen)
Erforderliche Unterlagen
Hinweis:
Alle erforderlichen Unterlagen sind im Original vorzulegen.
bei den Klassen AM, A, A2, A1, B, BE, L und T
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- ein aktuelles biometrisches Passbild (Mindestgröße 35 x 45 Millimeter) Die Aufnahme des Passbildes und der Unterschrift kann vor Antragstellung des Dokumentes selbst vorgenommen werden. Dazu steht im Wartebereich der Fahrerlaubnisbehörde in Glauchau das Selbstbedienungsterminal „Speed Capture Kiosk“ zur Verfügung.
Die Gebühr dafür beträgt 6,00 EUR. - ein behördliches Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde (Belegart O)
bei den Klassen AM, A, A2, A1, B, BE, L und T
- Sehtestbescheinigung (bei Antragsstellung nicht älter als zwei Jahre)
- Nachweis über eine Ausbildung in Erster Hilfe zur Vorlage bei der Behörde
- ärztliches Gutachten nach Anlage 5 Nummer 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (bei Antragsstellung nicht älter als ein Jahr)
- Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (bei Antragsstellung nicht älter als zwei Jahre)
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe zur Vorlage bei der Behörde
- ärztliches Gutachten nach Anlage 5 Nummer 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (bei Antragsstellung nicht älter als ein Jahr)
- Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (bei Antragsstellung nicht älter als zwei Jahre)
- "Leistungstest" nach Anlage 5 Nummer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (bei Antragsstellung nicht älter als ein Jahr)
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe zur Vorlage bei der Behörde
Kosten und Gebühren
- Die Gebühr der Neuerteilung innerhalb der Probezeit beträgt 112,60 Euro.
- Die Gebühr der Neuerteilung außerhalb der Probezeit beträgt 111,80 Euro.
- Die Eintragung der Schlüsselzahl 95 (Berufskraftfahrer-Qualifikation) beträgt zusätzlich 28,60 Euro bei den Klassen BE mit SZ 79.06 / C / C1 / CE / C1E / D / DE / D1E.
Ansprechpartner
Stellenbezeichnung: | Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde |
Telefon: | 0375 4402-24312 |
Fax: | 0375 4402-24329 |
E-Mail: | fuehrerschein@landkreis-zwickau.de |
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