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Volltimejob Elternschaft

Elternschaft ist ein Volltimejob - 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr. Dabei stellt Elternsein heute eine große Herausforderung dar: Erziehung beinhaltet die Versorgung der Kinder mit allem Lebensnotwendigen: mit altersgerechter, möglichst gesunder Nahrung, mit Kleidung, Geborgenheit und Liebe. Darüber hinaus soll Erziehung auch dazu beitragen, Kinder lebenstauglich und stark machen, sie zu befähigen sich im Leben zurecht zu finden, Herausforderungen zu meistern, Beziehungen einzugehen, Rückschläge zu verkraften, sich eine eigene Meinung zu bilden und zu vertreten sowie andere Meinungen akzeptieren zu können. Gerade in der heutigen Zeit ist dies nicht immer leicht. Wenn die finanziellen und zeitlichen Möglichkeiten eingeschränkt sind oder die Kinder durch ihr Verhalten besondere Aufmerksamkeit bedürfen, können Eltern leicht an ihre Grenzen kommen. Manchmal benötigen Eltern dann Hilfe und Unterstützung. Gut wenn es dann Familienangehörige, Freunde oder Nachbarn gibt, die helfen. Aber auch Beratungsstellen oder auch das Jugendamt können für professionellen Rat und professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden, wenn Sie :
  • als Eltern an einem Punkt sind, wo Sie sich alleine fühlen und nicht mehr weiter wissen?
  • das Gefühl haben, ihrem Kind nicht mehr gerecht werden zu können?
  • in Sorge sind, dass Konflikte in der Familie weiter eskalieren könnten?
  • sich Gedanken und Sorgen machen um ein Kind in ihrem familiären Umfeld, ihrem Bekanntenkreis oder ihrer Nachbarschaft?
  • den Verdacht haben, dass ein Kind vernachlässigt oder misshandelt wird?
  • versucht haben mit der betreffenden Familie ins Gespräch zu kommen oder ihre Hilfe und Unterstützung angeboten ... und einfach nicht weiterkommen?

Name: Jens Voigtländer
Stellenbezeichnung:Netzwerk Kindeswohl - Koordinator
Telefon: 0375 4402-23270
Öffnungszeiten
Hausanschrift
Postanschrift
Name: Denise Schmeißer
Stellenbezeichnung:Netzwerk Kindeswohl - Koordinatorin
Telefon: 0375 4402-23271
Öffnungszeiten
Hausanschrift
Postanschrift

Gesetzliche Grundlagen

Das sogenannte Elternrecht ist eines der verfassungsrechtlich gesicherten Grundrechte. Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. (Art. 6, Abs. 2, Satz 1 Grundgesetz) In diesem Sinne formuliert es den Schutz der Eltern vor staatlichen Eingriffen in die Kindererziehung. Hierdurch entsteht jedoch kein rechtsfreier, willkürlicher Raum. Vielmehr begründet das Gesetz gleichzeitig das staatliche Wächteramt: Über ihre (Anmerkung: d.h. der Eltern) Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. (Art. 6, Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz)Das SGB VIII bietet im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe ein breites Angebot an Unterstützung und Hilfe zur Umsetzung des Rechts junger Menschen auf Förderung ihrer Entwicklung und Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. In diesem Sinne umfasst Kinderschutz alle staatlichen sowie privaten Hilfen und Maßnahmen, die das Wohl von Kinder fördern und dem Schutz von Kindern vor Beeinträchtigungen wie Vernachlässigung, Krankheit, Gewalt oder Missbrauch dienen sollen. Ein wesentliches Ziel von Kinderschutz ist es hierbei, die Erziehungsfähigkeit der Eltern zu stärken bzw. wo nötig wieder herzustellen. Dabei ist es wichtig, die Sicherheit des Kindes in Zusammenarbeit mit den Eltern zu erreichen. Hierzu zählen sowohl eingreifende Maßnahmen, die dem unmittelbaren Schutz eines Kindes dienen wie auch vorbeugende Maßnahmen wie etwa die Unterstützung und Beratung der Eltern. Nur wo in schwerwiegender Weise gegen das Recht verstoßen wird, muss Jugendhilfe zum Schutz von Kindern und Jugendlichen eingreifen. In erster Linie ist die Kinder- und Jugendhilfe ein hilfreiches, beratendes, unterstützendes und förderndes Angebot für junge Menschen und ihre Familien. Die Eltern haben ein Recht auf Beratung und Unterstützung bei der Erziehung.
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