Allgemeine Informationen
Fachberatung Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Fachberatung
Die Fachberatung des Landkreises Zwickau befördert die Qualitätssicherung und -entwicklung im Bereich der pädagogischen Arbeit in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Dabei hält sie bedarfsgerecht Beratungsangebote vor, die auf eine partnerschaftliche, unterstützende und informative Zusammenarbeit mit den pädagogischen Fachkräften der institutionellen Kinderbetreuung abzielt. Sie versteht sich als Begleiter, Initiator, Entwickler und Vermittler. Zu den Hauptaufgaben der Fachberatung gehören u. a.:
Der Landkreis ist gem. § 46 Abs. 1 SGB VIII beim Betriebserlaubnisverfahren für Kindertageseinrichtungen zu beteiligen. Für die Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege gem. § 43 SGB VIII ist der Landkreis zuständig.
Fachberatung
Die Fachberatung des Landkreises Zwickau befördert die Qualitätssicherung und -entwicklung im Bereich der pädagogischen Arbeit in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Dabei hält sie bedarfsgerecht Beratungsangebote vor, die auf eine partnerschaftliche, unterstützende und informative Zusammenarbeit mit den pädagogischen Fachkräften der institutionellen Kinderbetreuung abzielt. Sie versteht sich als Begleiter, Initiator, Entwickler und Vermittler. Zu den Hauptaufgaben der Fachberatung gehören u. a.:
- Pädagogische Fachkräfte zu qualifizieren und zu beraten.
- Qualitätsleitlinien und pädagogische Konzeptionen zu erarbeiten.
- Qualitätsentwicklungsprozesse zu initiieren und zu unterstützen.
- Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zu professionalisieren.
- Zugang schaffen zu passenden Bildungsangeboten.
- Beratung und Moderation zu und bei Fort- und Weiterbildungen.
- Gestaltung und Durchführung von Fort- und Weiterbildungen sowie Arbeitskreisen.
- Unterstützung von Austausch und Kommunikation der pädagogischen Fachkräfte
Der Landkreis ist gem. § 46 Abs. 1 SGB VIII beim Betriebserlaubnisverfahren für Kindertageseinrichtungen zu beteiligen. Für die Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege gem. § 43 SGB VIII ist der Landkreis zuständig.
Ansprechpartner
Name: | Uta Jahn |
Stellenbezeichnung: | SGL Planung/ Controlling, stv. Amtsleiterin |
Telefon: | 0375 4402-23017 |
E-Mail: | PlanungControlling@landkreis-zwickau.de |
Öffnungszeiten | |
Hausanschrift | |
Postanschrift |
Weitere Informationen
- Kindertagesbetreuung im Landkreis Zwickau – Konzeption
- Praxishilfe „Flüchtlingskinder in Kindertageseinrichtungen“
- Handlungsleitfaden „Integrative Förderung in Kindertageseinrichtungen“
- Richtlinie zur Gewährung einer laufenden Geldleistung in Kindertagespflege
- Praxishilfe „Zusammenarbeit mit Eltern in Kitas und KTPS“
- Monitoring 2023 Entwicklungen in Kindertageseinrichtungen
- Monitoring 2023 Entwicklungen in der Kindertagespflege