Allgemeine Informationen
Die Zulassung eines Fahrzeugs wird davon abhängig gemacht, dass die Halterin oder der Halter ein Mandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem auf ihr/ihn laufenden Konto erteilt. Dabei ist ein abweichender Kontoinhaber/Steuerzahler möglich (z.B. der Ehegatte).
Dies gilt für folgende Angelegenheiten:
- Neuzulassung eines (fabrikneuen) Fahrzeuges
- Tageszulassung eines (fabrikneuen) Fahrzeuges
- Erstmalige Zulassung eines Fahrzeugs im Inland
- Wiederzulassung eines vorübergehend stillgelegten oder gelöschten Fahrzeuges
- Umschreibung (Standort- und/oder Halterwechsel)
- wenn einem Fahrzeug ein Oldtimer-Kennzeichen zugeteilt wird
- bei Zuteilung eines roten Kennzeichens
- bei Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens
Ablauf
Für jedes zuzulassende Fahrzeug wird grundsätzlich ein separates SEPA-Mandat ("Einzugsermächtigung") mit Angabe eines eindeutigen Identifikationsmerkmals des Fahrzeugs (Kennzeichen) benötigt. Bei der An- oder Ummeldung des Fahrzeugs fordert die Kfz-Zulassungsbehörde das vorgeschriebene Formular zur Erteilung des SEPA-Lastschriftmandates ab.
Besonderheiten
Ausnahmen
Ein SEPA-Lastschriftmandat braucht ausnahmsweise nicht vorgelegt werden, wenn
Liegen die Voraussetzungen für eine unbefristete Steuerbefreiung vor, erfolgt die Zulassung auch ohne Lastschriftmandat. Die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung muss bei der Anmeldung der Zulassungsbehörde gegenüber nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden (§ 3 Nummern 1 bis 10, § 3a Absatz 1 oder § 10 Absatz 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz)
Hinweise zum Status "Großkunde"
Für Halterinnen bzw. Halter mit einer Vielzahl von Zulassungen und Abmeldungen können die nachstehend aufgeführten Vereinfachungen gewährt werden.
folgende Daten können hinterlegt werden
Ein SEPA-Lastschriftmandat braucht ausnahmsweise nicht vorgelegt werden, wenn
- die Voraussetzungen für eine unbefristete Steuerbefreiung nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden können oder
- eine "Dauerbescheinigung für Großkunden" vorliegt, wonach das Hauptzollamt auf die Einzugsermächtigung verzichtet.
Liegen die Voraussetzungen für eine unbefristete Steuerbefreiung vor, erfolgt die Zulassung auch ohne Lastschriftmandat. Die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung muss bei der Anmeldung der Zulassungsbehörde gegenüber nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden (§ 3 Nummern 1 bis 10, § 3a Absatz 1 oder § 10 Absatz 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz)
Hinweise zum Status "Großkunde"
Für Halterinnen bzw. Halter mit einer Vielzahl von Zulassungen und Abmeldungen können die nachstehend aufgeführten Vereinfachungen gewährt werden.
folgende Daten können hinterlegt werden
- Bankverbindung (SEPA-Mandat)
- Daten des Vertreters
- Daten des Empfangsbevollmächtigten
- das Halten von mindestens 30 steuerpflichtigen Fahrzeugen
- ein schriftlicher Antrag beim zuständigen Hauptzollamt in Frankfurt/O.
- die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
- die steuerliche Zuverlässigkeit
Ansprechpartner
Stellenbezeichnung: | Kontaktformular für Anfragen an die Kfz-Zulassung |
Aufgabenbeschreibung: | Kontaktformular für Anfragen an die Kfz-Zulassungsstelle |
Stellenbezeichnung: | Kfz-Zulassung Hotline |
Telefon: | 0375 4402-24900 |
Rechtsgrundlagen
- Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)