Allgemeine Informationen
Bitte teilen Sie dem Amt für Abfallwirtschaft mit, wenn ein Eigentümerwechsel für ein an die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Zwickau angeschlossenes Grundstück erfolgt. Dies nehmen Sie bitte innerhalb von 14 Tagen nach dem Wechsel vor.
Die Gebührenschuld geht zum Ersten des auf den Wechsel folgenden Monats auf die neue Eigentümerin beziehungsweise den neuen Eigentümer über.
Voraussetzungen:
Die Mitteilung kann nur durch die Grundstückseigentümerin beziehungsweise den Grundstückseigentümer (sowohl bisherig als auch neu) oder die Hausverwaltung erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
Die Mitteilung ist ONLINE oder durch schriftliche Mitteilung per Formular (siehe Anträge und Formulare) beziehungsweise formlos per E-Mail oder Fax möglich.
Der Nachweis über den Eigentümerwechsel (Kaufvertrag, Grundbuchauszug) ist unbedingt beizufügen. Schriftliche Mitteilungen müssen unterschrieben sein.
Ansprechpartner
Stellenbezeichnung: | Kontakt Abfallwirtschaft |
Aufgabenbeschreibung: | Entgegennahme aller Anliegen rund um die Abfallentsorgung im Landkreis Zwickau |
Telefon: | 0375 4402-26600 |
Fax: | 0375 4402-26119 |
E-Mail: | abfallwirtschaft@landkreis-zwickau.de |
Öffnungszeiten | |
Hausanschrift | |
Postanschrift |
Rechtsgrundlagen
§ 11 Absatz 1 Abfallwirtschaftssatzung in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Abfallgebührensatzung