Einbürgerung
  1. Hauptnavigation
  2. Navigation der aktiven Seite
  3. Inhalt der Seite
Hinweise:

Erreichbarkeit / Terminvergabe:
Bitte beachten Sie, dass Vorsprachen derzeit ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind.  

Sie haben daher die Möglichkeit uns Ihre (Termin-)Anfrage oder sonstigen Anliegen schriftlich per Post, per Fax oder per E-Mail zuzusenden.  

Es wäre wünschenswert, wenn Ihre Terminanfrage folgende Angaben enthält:
  • Ihr konkretes Anliegen (z. B. Beratung zur Einbürgerung, Abgabe des Einbürgerungsantrages samt Unterlagen zur Antragstellung)
  • die Personenzahl,
  • jeweils den/die vollständigen Namen, Geburtsdatum, Wohnanschrift und
  • eine Telefonnummer
Eine telefonische Erreichbarkeit ist aufgrund des stark gestiegenen Antragsaufkommens bedauerlicherweise nur sehr eingeschränkt realisierbar. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass aufgrund unzureichender Kapazitäten unverändert lange Vorlaufzeiten an Terminvergaben für Beratungen und Antragstellungen zur Einbürgerung bestehen und daher künftige Termine ebenso mit langen Wartezeiten von mehr als 12 Monaten verbunden sein werden. Ungeachtet dessen ist das Landratsamt des Landkreises Zwickau weiterhin bestrebt, geeignete personelle und arbeitsorganisatorische Maßnahmen zu realisieren, um Warte- und Bearbeitungszeiten zu verkürzen und schnellstmöglich wieder in vollem Leistungsumfang für Sie da zu sein. Wir bitten um Ihr Verständnis und bedanken uns für Ihre Geduld. 

Beratungsgespräch: Für die Beantragung der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband ist grundsätzlich eine (telefonische) Beratung notwendig. Im Rahmen des Gespräches beraten wir Sie zu den Voraussetzungen sowie Erfolgsaussichten Ihres Antrages und zum weiteren Verfahren. Zudem erhalten Sie alle benötigten Formulare und ein Merkblatt der erforderlichen Unterlagen für die Antragstellung.   Aufgrund des großen Interesses an einer Einbürgerung wird zur Planung und Vorbereitung der (telefonischen) Beratungsgespräche eine Warteliste geführt. Bei Interesse würden wir Sie bitten, per Post, per Fax oder per E-Mail Kontakt mit uns aufzunehmen. Die Anfragen werden chronologisch, das heißt nach Eingangsdatum, bearbeitet. Sobald Ihre Anfrage an der Reihe ist, erhalten Sie von uns unaufgefordert einen Termin für das (telefonische) Beratungsgespräch. Bereits vereinbarte Termine behalten selbstverständlich Ihre Gültigkeit.

Antragsunterlagen: Bitte beachten Sie, dass zur Einbürgerung keine Antragsunterlagen auf dieser Internetseite bereitgestellt werden. Die Antragsunterlagen erhalten Sie individualisiert nach dem Beratungsgespräch durch die Staatsangehörigkeitsbehörde zur Verfügung gestellt. 

Persönliche Antragstellung: Aufgrund des großen Interesses an einer Einbürgerung wird zur Planung und Vorbereitung der persönlichen Antragstellung eine Warteliste geführt. Bei Interesse würden wir Sie bitten, per Post, per Fax oder per E-Mail Kontakt mit uns aufzunehmen. Die Anfragen werden chronologisch, das heißt nach Eingangsdatum, bearbeitet. Sobald Ihre Anfrage an der Reihe ist, erhalten Sie von uns unaufgefordert einen Termin für die persönliche Antragstellung. Bereits vereinbarte Termine behalten selbstverständlich Ihre Gültigkeit.   Bitte sehen Sie von der postalischen Zusendung von Einbürgerungsanträgen ab, da diese keine persönliche Vorsprache ersetzen.

Fragen zum aktuellen Bearbeitungsstand:
 Aufgrund des stark gestiegenen Antragsaufkommens ist es derzeit nicht möglich, alle Einbürgerungsanträge zeitnah zu bearbeiten. Wir bitten in der Zwischenzeit von Rückfragen zum Stand der Bearbeitung abzusehen. Diese werden nicht beantwortet. Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald Ihr Antrag in Bearbeitung gegangen ist. Wir bitten um Ihr Verständnis und bedanken uns für Ihre Geduld. 

Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts:
 Das Bundesinnenministerium hat am 19.05.2023 den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts veröffentlicht. Demnach soll ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht geschaffen werden. Die bisherige Staatsangehörigkeit soll nach der Einbürgerung generell beibehalten werden können. Zudem ist eine Verkürzung der Aufenthaltszeiten zur Beantragung der Einbürgerung vorgesehen. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat im Rahmen der Reform einen Gesetzesentwurf für ein neues Staatsangehörigkeitsgesetz veröffentlicht. Die Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag steht noch aus. Unserer Behörde liegen keine Informationen vor, in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt die Neuregelungen in Kraft treten werden. Im Rahmen der Beratungstätigkeit können daher keine Auskünfte zu den zukünftig möglicherweise geltenden Einbürgerungsvoraussetzungen gegeben werden. Von Anfragen, die sich auf die angekündigte Gesetzesänderung beziehen, bitten wir daher abzusehen. Die Einbürgerungen erfolgen weiterhin gemäß der aktuell gültigen Vorschriften.

Nähere Informationen sowie den Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts finden Sie auf der Internetpräsenz des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat.

Telefon: E-Mail: einbuergerung@landkreis-zwickau.de
Fax:0375 4402-24189
E-Mail:auslaender@landkreis-zwickau.de
Öffnungszeiten
Hausanschrift
Postanschrift
zum Seitenanfang springen