Allgemeine Informationen
- Anzeige der kleinen Lotterie, sofern sich der Losverkauf auf mehrere Gemeindegebiete des Landkreises erstreckt, spätestens fünf Tage vor Vertriebsbeginn
- Anforderungen an kleine Lotterien:
- Die Veranstaltung erstreckt sich nicht über das Gebiet eines Landkreises hinaus.
- Der Reinertrag (Gesamtwert der Lose abzüglich der durch Verlosung entstandenen Kosten) beträgt mindestens ein Drittel der Entgelte.
- Die Gewinnsumme bei Lotterien beziehungsweise der Wert der Sachpreise oder anderer geldwerter Vorteile bei Ausspielungen beträgt mindestens 25 Prozent der Entgelte.
- Der Erlös aus dem Verkauf aller Lose beträgt höchstens EUR 40.000.
- Der Losverkauf dauert nicht länger als drei Monate.
- Der Reinertrag wird ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Zwecke verwendet.
- Mindestens 30 Prozent des Reinertrags müssen im Gebiet des Freistaates Sachsen verwendet werden.
- Erlaubnis für kleine Lotterie gilt als erteilt, wenn Voraussetzungen erfüllt sind - ein gesonderter Bescheid ergeht nicht
- Liegt eine Voraussetzung für eine kleine Lotterie nicht vor, entscheidet die Landesdirektion Sachsen über die Anzeige.