Lotterien
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Lotterie,Tombola



  • Anzeige der kleinen Lotterie, sofern sich der Losverkauf auf mehrere Gemeindegebiete des Landkreises erstreckt, spätestens fünf Tage vor Vertriebsbeginn
  • Anforderungen an kleine Lotterien:
    • Die Veranstaltung erstreckt sich nicht über das Gebiet eines Landkreises hinaus.
    • Der Reinertrag (Gesamtwert der Lose abzüglich der durch Verlosung entstandenen Kosten) beträgt mindestens ein Drittel der Entgelte.
    • Die Gewinnsumme bei Lotterien beziehungsweise der Wert der Sachpreise oder anderer geldwerter Vorteile bei Ausspielungen beträgt mindestens 25 Prozent der Entgelte.
    • Der Erlös aus dem Verkauf aller Lose beträgt höchstens EUR 40.000.
    • Der Losverkauf dauert nicht länger als drei Monate.
    • Der Reinertrag wird ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Zwecke verwendet.
    • Mindestens 30 Prozent des Reinertrags müssen im Gebiet des Freistaates Sachsen verwendet werden.
  • Erlaubnis für kleine Lotterie gilt als erteilt, wenn Voraussetzungen erfüllt sind - ein gesonderter Bescheid ergeht nicht
  • Liegt eine Voraussetzung für eine kleine Lotterie nicht vor, entscheidet die Landesdirektion Sachsen über die Anzeige.

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