Anzeige der kleinen Lotterie, sofern sich der Losverkauf auf mehrere Gemeindegebiete des Landkreises erstreckt, spätestens fünf Tage vor Vertriebsbeginn
Anforderungen an kleine Lotterien:
Die Veranstaltung erstreckt sich nicht über das Gebiet eines Landkreises hinaus.
Der Reinertrag (Gesamtwert der Lose abzüglich der durch Verlosung entstandenen Kosten) beträgt mindestens ein Drittel der Entgelte.
Die Gewinnsumme bei Lotterien beziehungsweise der Wert der Sachpreise oder anderer geldwerter Vorteile bei Ausspielungen beträgt mindestens 25 Prozent der Entgelte.
Der Erlös aus dem Verkauf aller Lose beträgt höchstens EUR 40.000.
Der Losverkauf dauert nicht länger als drei Monate.
Der Reinertrag wird ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Zwecke verwendet.
Mindestens 30 Prozent des Reinertrags müssen im Gebiet des Freistaates Sachsen verwendet werden.
Erlaubnis für kleine Lotterie gilt als erteilt, wenn Voraussetzungen erfüllt sind - ein gesonderter Bescheid ergeht nicht
Liegt eine Voraussetzung für eine kleine Lotterie nicht vor, entscheidet die Landesdirektion Sachsen über die Anzeige.
Der Bürgerservice öffnet an Samstagen jeweils ein Bürgerbüro entweder in Glauchau, Werdau, Limbach-Oberfrohna, Zwickau, oder Hohenstein-Ernstthal von 9:00 - 12:00 Uhr
Öffnungszeiten Fahrerlaubnis- und Kfz-Zulassungsstelle
Wichtig: Bitte immer vorab einen Termin vereinbaren
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