Allgemeine Informationen
Aufgabengebiete:
- Ausstellung von Waffenbesitzkarten und Munitionserwerbsberechtigungen
- Bearbeitung von Anzeigen über den Erwerb und das Überlassen von Schusswaffen
- Erteilung und Verlängerung von Waffenscheinen
- Erteilung von kleinen Waffenscheine
- Erteilung einer Erlaubnis zur Errichtung/Nutzung/Änderung einer Schießstätte (ortsfeste und ortsveränderliche Schießstätten)
- Erteilung von Erlaubnissen zum Schießen im Wildgehege
- Erteilung von Erlaubnissen zum Schießen außerhalb von Schießstätten (Salutschießen aus Schusswaffen)
- Waffen- bzw. Munitionshandelserlaubnisse und Herstellungserlaubnisse
- Ausnahmegenehmigungen zum Führen von Hieb- und Stoßwaffen bei öffentlichen Veranstaltungen
- Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Führen von Schusswaffen
- Waffenbesitzverbote
- Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Lehrgänge zur Fachkunde im Sprengstoffrecht
- Erteilung von sprengstoffrechtlichen Erlaubnissen (§ 27 SprengG)
- für Schwarzpulver zum Vorderladerschießen
- für Böllerpulver zum Böllerschießen
- für NC-Pulver zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen
- Bearbeitung von Feuerwerksanzeigen durch zugelassene Feuerwerker
- Genehmigung von Bühnenfeuerwerken
- Privates Feuerwerk: Ist im Rahmen einer privaten Feierlichkeit ein Abbrennen von Pyrotechnik außerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit durch einen Nichtfachmann vorgesehen, kann eine Ausnahmegenehmigung über das jeweilige Ordnungsamt der Stadt/Gemeinde beantragt werden.
- Kampfmittelanfragen bearbeiten die Städte und Gemeinden im Landkreis selbst
Erforderliche Unterlagen
Bei Erstanträgen übersenden Sie uns bitte eine Kopie Ihres gültigen Personalausweisdokuments oder eine Kopie des Reisepasses in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung.
Bitte geben Sie unbedingt eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen an.
Bei der Anzeige von Waffenerwerb und Waffenüberlassung reichen Sie uns bitte einen Kaufbeleg (Kaufvertrag, etc.) ein.
Bitte geben Sie unbedingt eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen an.
Bei der Anzeige von Waffenerwerb und Waffenüberlassung reichen Sie uns bitte einen Kaufbeleg (Kaufvertrag, etc.) ein.
Ablauf
Bitte kontaktieren Sie uns vor der Antragstellung telefonisch, sodass wir Sie zu Ihrem Anliegen beraten können.
Anträge und Formulare
- Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis
- Antrag auf Erteilung des Kleinen Waffenscheins
- Anzeige Waffenerwerb und -überlassung
- Antrag auf Schießerlaubnis
- Kostenübernahme Schießerlaubnis
- Schießerlaubnis- Einwilligung Grundstückseigentümer
- Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Antrag Sprengstoffrecht (§ 27 SprengG)
- Anlage zum Antrag Sprengstoffrecht
- Merkblatt Sprengstoffrecht
- Bedürfnisbescheinigung Vorderlader / Böller
- Versicherungsbescheinigung F3
- Hochrechnung Pulverbedarf § 27 SprengG
Ansprechpartner
Stellenbezeichnung: | SB Waffen- und Sprengstoffrecht |
Telefon: | 0375 4402-24116 |
E-Mail: | ordnungsamt@landkreis-zwickau.de |
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