Allgemeine Informationen
Hilfe zur Gesundheit
Soweit kein Versicherungsschutz bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung besteht oder herbeigeführt werden kann und die Aufbringung der Mittel aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist, werden unter bestimmten Voraussetzungen folgende Leistungen gewährt:
Soweit kein Versicherungsschutz bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung besteht oder herbeigeführt werden kann und die Aufbringung der Mittel aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist, werden unter bestimmten Voraussetzungen folgende Leistungen gewährt:
- Vorbeugende Gesundheitshilfe
- Hilfe bei Krankheit
- Hilfe zur Familienplanung
- Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
- Hilfe bei Sterilisation